Dienstleistungen
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Bewohnerparkausweis (Anwohnerparkausweis) ausstellen/verlängern
Beschreibung der Dienstleistung
Sie erhalten als Bewohner eine Genehmigung zur Parkerleichterung für eine speziell ausgewiesene Zone (kein fester Parkplatz). Bewohner in diesem Sinne sind Personen, die in diesen Zonen meldebehördlich registriert sind und dort tatsächlich wohnen (Hauptwohnung).
Jeder Bewohner erhält einen Parkausweis für ein auf ihn als Halter zugelassenes oder nachweislich von ihm dauerhaft genutztes Kraftfahrzeug.
Gebühr
- 30,70 EUR
- 10,20 EUR für Ersatzausstellung
- 10,20 EUR für Kennzeichenwechsel oder Änderung des Bewohnerparkgebietes auf
dem Bewohnerparkausweis - zuzüglich 0,30 EUR Auslagen
- zuzüglich 2,50 EUR (Porto) für die postalische Übersendung (Zustellung erfolgt per Einwurfeinschreiben) des Bewohnerparkausweises
Die Gebühren sind in bar oder per EC-Karte bei persönlicher Vorsprache an den Kassenautomaten in den beiden Bürgerservicestellen zu begleichen. Bei postalischer Zusendung werden die Gebühren vorab per Kostenbescheid erhoben und sind durch den Antragsteller (m/w/d) zu überweisen.
Erstbeantragung
Der Bewohnerparkausweis wird bei Vorlage aller Voraussetzungen sofort erteilt.
Erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Erteilung eines Bewohnerparkausweises (vom Antragsteller (m/w/d) auszufüllen)
- Personalausweis
- Fahrzeugschein
- Führerschein
- Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller (m/w/d) nicht Fahrzeughalter ist
Antragstellung
persönlich oder durch bevollmächtigte Person mit Vollmacht und o. g. Unterlagen
Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
Verlängerung
Der Antrag auf Verlängerung ist frühestens 4 Wochen vor Ablauf der Gültigkeit des alten Bewohnerparkausweises zu stellen. Sollte dieser bereits mehr als 3 Monate abgelaufen sein, ist eine erneute Erstbeantragung möglich.
Die Gültigkeit des neuen Bewohnerparkausweises schließt sich an das Ablaufdatum des bisherigen an.
Erforderliche Unterlagen
- siehe Erstbeantragung
Sofern sich seit der letzten Beantragung/Verlängerung keine Änderungen ergeben haben (Umzug oder Kennzeichenwechsel) ist nur die Einreichung des Antragsformulars notwendig. Die anderen aufgeführten Unterlagen sind nicht erforderlich.
Die Verlängerung des Bewohnerparkausweises kann schriftlich oder per E-Mail beantragt werden.
Nach Eingang aller erforderlichen Unterlagen erhalten Sie einen Gebührenbescheid. Sobald ein Zahlungseingang zu verzeichnen ist, wird der neue Bewohnerparkausweis per Post verschickt. Der bisherige Bewohnerparkausweis muss nicht abgegeben werden. Diese Regelung gilt nicht bei Umzug oder Fahrzeugwechsel.
Zusätzliche Hinweis
- Der Bewohnerparkausweis ist max. 12 Monate ab dem Tag der Ausstellung gültig.
- Er ist gut sichtbar hinter der Windschutzscheibe auszulegen.
- Bei jedem Wegzug aus einem der Bewohnergebiete bitten wir Sie, den Bewohnerparkausweis mit einem entsprechenden Hinweis an den Fachbereich Einwohnerwesen, Marktplatz 1, 06100 Halle (Saale) zu schicken oder persönlich in einer der oben genannten Bürgerservicestellen abzugeben.
- Gemäß der Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zur StVO können nur in begründeten Einzelfällen mehrere Kennzeichen (max. zwei) in den Parkausweis eingetragen werden. Ist der Bewohner Mitglied einer Car-Sharing-Organisation, wird deren Name im Kennzeichenfeld eingetragen. Hierfür müssen bei der Antragstellung sowie bei der Verlängerung aktuelle Nachweise (z. B. Vertrag, Bescheinigung) erbracht werden.
- Für Lkw, große Transporter und ähnliche Fahrzeuge werden keine Bewohnerparkausweise ausgestellt.
- Fahrzeuganhänger können nur im Zusammenhang mit einem Fahrzeug auf einem Bewohnerparkausweis eingetragen werden.
- Ein besonderer Besucherparkausweis wird nicht ausgestellt.
Rechtsgrundlagen
§ 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst (33.1.4)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: geschlossen
So: geschlossen
zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 (33.1.1)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.