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  • Halle-Pass

    In Sachsen-Anhalt bieten bereits einige Landkreise und Städte kommunale Sozialpässe oder Familien- und Sozialpässe an.

    Vor allem Familien mit geringem Einkommen erhalten so die Möglichkeit, kostenlos oder kostengünstiger mit Bus und Straßenbahn zu fahren. Vielfach können Eltern und Kinder – manchmal auch die Kinder mit den Großeltern – die Museen in der Gemeinde, die ansässige Bibliothek, den Zoo, manchmal sogar das Theater zum halben Preis besuchen. Auch im Bereich Kinderbetreuung und Freizeitgestaltung werden verschiedene Ermäßigungen angeboten.

     

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Es gib den Halle-Pass A und den Halle-Pass G

    Der Halle-Pass A steht nach Beschluss des Stadtrates vom 26. Januar 2005 sowie 28.02.2018 allen Einwohnern der Stadt Halle (Saale) zu, die Leistungen

    • nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld ehemals Arbeitslosengeld II und Sozialgeld),
    • nach dem Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 3 und 4 (Sozialhilfe und Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und im Alter),
    • Asylbewerberleistungsgesetz,
    • Wohngeldgesetz (WoGG) oder
    • § 6 Bundeskindergeldgesetz - Kinderzuschlag (KIZ)

    erhalten. Mit ihm können Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen in Anspruch genommen werden:

    • verbilligter oder kostenloser Eintritt in Kultur- und Freitzeiteinrichtungen, die gemäß ihrer Gebührensatzungen Ermäßigungen auf den Halle-Pass gewähren.

    Der Halle-Pass G wird an Personen ausgegeben, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) haben. Er ist einkommensabhängig und ermöglicht Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen:

    • monatliche Wertmarken im Gegenwert von 4 x 4 EUR zur Inanspruchnahme von behindertengerecht ausgestatteten Taxen und Behindertenfahrdienste
    • verbilligter oder kostenloser Eintritt in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die gemäß ihrer Gebührensatzungen Ermäßigungen auf den Halle-Pass gewähren

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Antragstellung persönlich, durch Dritte mit Vollmacht, schriftlich

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Voraussetzungen für den Erhalt des Halle-Pass G

    • Schwerbehindertenausweis mit Vermerk aG; sofern nicht vorhanden, kann die außergewöhnliche Gehbehinderung auch durch ein Attest des Hausarztes nachgewiesen werden
    • Antragsteller besitzt kein Kraftfahrzeug

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    für den Halle-Pass A

    • Antrag
    • vollständige Kopie des Leistungsbescheides nach dem SGB II oder SGB XII
    • vollständige Kopie des Leistungsbescheides nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
    • vollständige Kopie des Leistungsbescheides nach § 6 Bundeskindergeldgesetz
    • vollstandige Kopie des Leistungsbescheides nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    für den Halle-Pass G

    • Antrag
    • Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
    • Einkommensnachweise aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
    • Mietvertrag oder Mietbescheid
    • Wohngeldbescheid
    • Bescheid über Höhe des Kindergeldes
    • Unterhaltsnachweise
    • Hausrat- und private Haftpflichtversicherungen, Kinder-Unfall-Versicherung 

    oder

    • vollständige Kopie des aktuellen Leistungsbescheides nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld ehemals Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe und Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und im Alter) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    kostenlos

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    ca.4 Wochen für den Halle-Pass A

    bei Vorliegen aller antragsrelevanten Unterlagen zwei Werktage für den Halle-Pass G

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Halle-Pass A

    Stadtratsbeschluss vom 26. Januar 2005 und 28.02.2018 sowie die Haushaltssatzung vom 19.12.2013

    Halle-Pass G

    Stadtratsbeschlüsse vom 26. Januar 2005 und 17. Dezember 2014 in Verbindung mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Einkommensermittlung nach § 85 SGB XII sowie dem jeweils gültigen Haushaltsplan

    Spezielle Hinweise für - kreisfreie Stadt Halle (Saale), Stadt

    Halle-Pass A

    • Geltungsdauer beträgt 12 Monate
    • Bei dauerhafter Einstellung der Leistungen nach SGB II, XII, AsylbLG, WoGG oder KIZ ist der Halle-Pass an den Fachbereich Soziales zurückzugeben.

    Halle-Pass G

    • Geltungsdauer 12 Monate
    • Wertmarken werden halbjährlich versendet. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes von 12 Monaten ist der Halle-Pass - unter Vorlage der aktuellen Unterlagen - neu zu beantragen.

    Stelle:
    Team Statistik, Halle-Pass
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215421
    Fax:
    +49 345 2215404
    Rollstuhlgerecht:
    ja
    Öffnungszeiten:

    Mo: 09:00 - 12:30 Uhr
    Di: 13:00 - 17:30 Uhr
    Mi: geschlossen
    Do: 09:00 - 12:30 Uhr
    Fr: geschlossen
    Sa: geschlossen
    So: geschlossen

    Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.

    Anrede:
    Frau
    Nachname:
    Mitarbeiter/in
    Position:
    Adresse:
    Südpromenade 30
    06128 Halle (Saale)
    Telefon:
    +49 345 2215424
    Telefax:
    +49 345 2215404
    E-Mail: