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Halle-Pass A

Beschreibung der Dienstleistung

Der Halle-Pass steht nach Beschluss des Stadtrates vom 26. Januar 2005 sowie 28.02.2018 allen Einwohnern der Stadt Halle (Saale) zu, die Leistungen

  • nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld ehemals Arbeitslosengeld II und Sozialgeld),
  • nach dem Sozialgesetzbuch XII, Kapitel 3 und 4 (Sozialhilfe und Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und im Alter),
  • Asylbewerberleistungsgesetz,
  • Wohngeldgesetz (WoGG) oder
  • § 6 Bundeskindergeldgesetz - Kinderzuschlag (KIZ)

erhalten. Mit ihm können Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen in Anspruch genommen werden.

Gebühr 

kostenlos 

Bearbeitungsdauer 

ca. 4 Wochen

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • vollständige Kopie des Leistungsbescheides nach dem SGB II oder SGB XII
  • vollständige Kopie des Leistungsbescheides nach dem Wohngeldgesetz (WoGG)
  • vollständige Kopie des Leistungsbescheides nach § 6 Bundeskindergeldgesetz
  • vollstandige Kopie des Leistungsbescheides nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Zusätzliche Hinweise

  • Geltungsdauer beträgt 12 Monate
  • bei dauerhafter Einstellung der Leistungen nach SGB II, XII, AsylbLG, WoGG oder KIZ ist der Halle-Pass an den Fachbereich Soziales zurückzugeben

Vergünstigungen

  • verbilligter oder kostenloser Eintritt in Kultur- und Freitzeiteinrichtungen, die gemäß ihrer Gebührensatzungen Ermäßigungen auf den Halle-Pass gewähren

Antragstellung

persönlich, durch Dritte mit Vollmacht, schriftlich

Rechtsgrundlagen

Stadtratsbeschluss vom 26. Januar 2005 und 28.02.2018 sowie die Haushaltssatzung vom 19.12.2013

Ansprechpartner/-in

zur Telefonbuchansicht von Frau Mertens

Sachbearbeiterin Halle-Pass

Zimmer: 111
Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-5424

Faxnummer: 0345 221-5404

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Frau Mertens

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Hallepass

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Statistik, Halle-Pass (50.1.3)

Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-5421

Faxnummer: 0345 221-5404

Sprechzeiten

Mo: 09:00 - 12:30 Uhr

Di: 13:00 - 17:30 Uhr

Mi: geschlossen

Do: 09.00 - 12.30 Uhr

Fr: geschlossen

Sa: geschlossen

So: geschlossen

rollstuhlgerecht

ja


Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.