Dienstleistungen
Dienstleistungen
Winterdienst
Beschreibung der Dienstleistung
Anliegerpflichten auf Gehwegen:
Auf der Grundlage der aktuell gültigen Straßenreinigungssatzung der Stadt Halle (Saale) sind die an eine öffentliche Straße bzw. Gehweg anliegenden Grundstückseigentümer für den Winterdienst vor ihren Grundstücken verantwortlich. Diese Regelung trifft für alle Straßen unabhängig von der Einstufung in die einzelnen Reinigungsklassen zu. Dabei ist zu beachten, dass die Anliegerpflicht für alle an das Grundstück angrenzenden Straßen bzw. Gehwege gilt und nicht nur für den Zugangsbereich des betreffenden Grundstückes.
Gebühr
kostenlos
Zusätzliche Hinweise
Der Winterdienst für die Anlieger ist im Einzelnen wie folgt geregelt:
1. Grundsatz:
Die Gehwege sind in einer für den Fußgängerverkehr erforderlichen Breite von mindestens 1,50 m von Schnee freizuhalten und bei Eis- und Schneeglätte mit abstumpfenden Stoffen zu bestreuen. Handelt es sich um Straßen oder Straßenteile, die keine Gehwege haben, so ist ein entsprechend breiter Streifen (1,50 m) an den Rändern der Straße von Schnee und Eis freizuhalten.
2. Fußgängerüberquerungen:
Bei Gehwegen, die sich an Fußgängerüberwegen oder -überquerungen befinden, sind die Übergänge vom Gehweg zur Fahrbahn für die Fußgänger freizuhalten.
3. Haltestellen:
An Straßenbahn- und Bushaltestellen sowie an Taxihalteplätzen ist der Winterdienst durch die jeweiligen Anlieger so durchzuführen, dass ein ungehinderter Ein- und Ausstieg der Fahrgäste möglich ist. Ablagerungen von Schnee an der Einstiegskante sind nicht zulässig.
4. Verwendung von Streusalz:
Die Verwendung von Salz und sonstigen auftauenden Stoffen auf Gehwegen ist prinzipiell nicht gestattet.
Ausnahmen von dieser Regelung sind nur unter folgenden Bedingungen erlaubt:
- a) in besonders begründeten klimatischen Ausnahmefällen, wie extreme Schnee- und Eisglätte sowie bei Eisregen
- b) auf Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen, Gefälle- oder Steigungsstrecken oder auf ähnlichen Gefahrenstellen
Achtung!
Baumscheiben und begrünte Flächen dürfen nicht mit Salz oder sonstigen auftauenden Stoffen bestreut werden. Schnee, der mit solchen Stoffen vermischt ist, darf auf und an diesen Flächen nicht abgelagert werden.
5. Winterdienstzeiten:
wochentags zwischen 7.00 und 20.00 Uhr
sonnabends zwischen 8.00 und 20.00 Uhr
sonn- und feiertags zwischen 9.00 und 20.00 Uhr
In diesen Zeiten gefallener Schnee und entstandene Glätte sind unverzüglich nach dem Schneefall bzw. nach dem Entstehen der Glätte zu beseitigen. Nach 20.00 Uhr gefallener Schnee und entstandene Glätte sind am darauffolgenden Tag zu den letztgenannten Zeiten zu beseitigen.
Der Straßenwinterdienst wird bei Dringlichkeit A und B in der Zeit von 6.00 - 22.00 Uhr (siehe Streu- und Räumplan) durchgeführt.
Straßen von A bis Z, Hauptzugangswege zu Parkplätzen inklusive Behindertenparkplätzen sowie Fußgängerbereichen, die durch die Stadt geräumt werden, entnehmen Sie bitte den entsprechenden Merkblättern unter dem Punkt Satzungen, Formulare, Merkblätter.
Entsprechend § 7 der Straßenreinigungssatzung kann derjenige, der seinen Pflichten nicht nachkommt, mit einem Bußgeld in Höhe bis zu 2.500 EUR belangt werden.
Rechtsgrundlagen
§ 9 Abs. 4 Straßengesetz für das Land Sachsen-Anhalt (StrG LSA)
Ausführendes Unternehmen
Hallesche Wasser- und Stadtwirtschaft GmbH
Formulare und andere Dokumente
Straßenreinigungssatzung (3.09-2.1) - 1. Änderung vom 22. November 2017 (80 KB)
Winterdienst - geräumte Hauptzugangswege zu Parkplätzen und Behindertenparkplätzen(35 KB)
Winterdienst - geräumte Straßen von A - Z, Dringlichkeitsstufe A und B - Merkblatt(107 KB)
Winterdienst - geräumte Straßen von A - Z, Dringlichkeitsstufe C - Merkblatt(295 KB)
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Braunisch
Teamleiter
Zimmer: 706Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4812
Faxnummer: 0345 221-4846
zur Telefonbuchansicht von Frau Gröper
Sachbearbeiterin Haushalt, Sondernutzung Mülltonnen
Zimmer: 712Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4805
Faxnummer: 0345 221-4846
zur Telefonbuchansicht von Herr Landherr
Sachbearbeiter Anliegerpflichten
Zimmer: 707Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4398
Faxnummer: 0345 221-4846
zur Telefonbuchansicht von Herr Schlauch
Sachbearbeiter Anliegerpflichten
Zimmer: 707Am Stadion 5
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1353
Faxnummer: 0345 221-4846
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Straßen- und Winterdienst (37.3.2)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4812
Faxnummer: 0345 221-4846
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.