Dienstleistungen
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Personalausweis melden wegen Verlust
Beschreibung der Dienstleistung
Der Verlust des Personalausweises und sein Wiederauffinden ist der Ausweisbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Von einer Auslandsreise mit einem Reisedokument (Personalausweis, Reisepass, Kinderreisepass), welches einmal als verloren oder gestohlen und später als wiederaufgefunden gemeldet war, wird abgeraten. Dies kann zu erheblichen Schwierigkeiten bei der Einreise bis hin zur Einreiseverweigerung oder zum Einzug des Dokumentes an Grenzkontrollstellen verschiedener Länder führen. Genaue Angaben hierzu finden Sie auf den länderspezifischen Informationsseiten des Auswärtigen Amtes auf www.auswaertiges-amt.de.
Gebühr
- Mitteilung des Verlustes/Wiederauffinden eines nPA gebührenfrei
- Sperrung der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
- Entsperrung der Online-Ausweisfunktion 6,00 Euro
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in den Bürgerservicestellen gezahlt werden.
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- wenn vorhanden, ein anderes amtliches Dokument z. B. Reisepass oder Führerschein zur
Identifikation - Geburtsurkunde, Eheurkunde oder Familienbuch im Original
- soll ein vorläufiger Personalausweis ausgestellt werden, so wird dafür ein aktuelles biometrisches Lichtbild gemäß Foto-Mustertafel (siehe Merkblatt) sowie das Familienstammbuch oder eine Geburtsurkunde oder eine Heiratsurkunde benötigt. Der vorläufige Personalausweis hat eine Gültigkeit von maximal drei Monaten. Für die Ausstellung wird eine Gebühr von 10,00 EUR fällig.
Zusätzliche Hinweise
- Der Verlust ist unverzüglich bei der Meldebehörde des Fachbereich Bürgerservice anzuzeigen.
- Ist die Online-Funktion des neuen Personalausweises (ab Ausstellungsdatum 01. November 2010) eingeschaltet, ist die Sperrung der Online-Funktion persönlich oder telefonisch bei der ausstellenden Behörde oder über den Sperrnotruf unter 116 116 (Montag bis Sonntag, 0 bis 24 Uhr) und unter Angabe des Sperrkennwortes zu veranlassen. Der Sperr-Notruf ist täglich 24 Stunden und im Inland gebührenfrei erreichbar.
- Ist das Sperrkennwort nicht mehr bekannt, kann es bei der ausstellenden Personalausweisbehörde erfragt werden. Hierzu ist ein persönliches Erscheinen zur Identifikation notwendig.
- Die Funktion der qualifizierten elektronischen Signatur ist, sofern sie genutzt wird, bei dem Anbieter separat zu sperren, bei dem das Signaturzertifikat erworben wurde.
- Es ist zu beachten, dass ein Wiederauffinden des Personalausweises, unabhängig vom Ausstellungsdatum, der Meldebehörde oder Ausweisbehörde persönlich anzuzeigen ist.
- Bei Verlust ist zu prüfen, ob noch weitere Papiere oder Dokumente verloren gegangen
sind wie z.B.
- Geldkarte – sofortige Benachrichtigung Ihres Kreditinstitutes
- Führerschein – Verlustmeldung erfolgt bei der Fahrerlaubnisbehörde
- ggf. ist eine Diebstahlanzeige bei der Polizei zu erstatten
In Deutschland wurde am 01. Juli 2005 eine neue Notrufnummer zum Sperren von Bankkarten, Kreditkarten, Handys und anderen elektronischen Berechtigungen eingeführt. Über den Sperr-Notruf 116 116 können im Notfall die abhanden gekommenen Karten und Medien schnell und unkompliziert gesperrt werden. Voraussetzung hierfür ist, dass sich die Herausgeber dem System angeschlossen haben.
Antragstellung
persönlich oder online
Für die Verlustanzeige benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.
Rechtsgrundlagen
Gesetz über Personalausweise und elektronischen Identitätsnachweis (PAuswG)
Visitenkarte der zuständigen Stelle
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst (33.1.4)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: geschlossen
So: geschlossen
zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 (33.1.1)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4619
Faxnummer: 0345 221-4617
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.