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Halle-Pass G

Beschreibung der Dienstleistung
 

Der Halle-Pass G wird an Personen ausgegeben, die einen Schwerbehindertenausweis mit dem Vermerk "aG" (außergewöhnlich gehbehindert) haben. Er ist einkommensabhängig und ermöglicht Vergünstigungen in verschiedenen Bereichen. 

Gebühr 

Kostenlos 

Bearbeitung 

bei Vorliegen aller antragsrelevanten Unterlagen beträgt die Bearbeitungszeit 2 Werktage 

Erforderliche Unterlagen

  • Antrag
  • Kopie des Schwerbehindertenausweises (Vorder- und Rückseite)
  • Einkommensnachweise aller Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft
  • Mietvertrag oder Mietbescheid
  • Wohngeldbescheid
  • Bescheid über Höhe des Kindergeldes
  • Unterhaltsnachweise
  • Hausrat- und private Haftpflichtversicherungen, Kinder-Unfall-Versicherung 

oder

  • vollständige Kopie des aktuellen Leistungsbescheides nach dem Sozialgesetzbuch II (Bürgergeld ehemals Arbeitslosengeld II und Sozialgeld), Sozialgesetzbuch XII (Sozialhilfe und Grundsicherung für Erwerbsgeminderte und im Alter) oder Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG)

Voraussetzungen für den Erhalt:

  • Schwerbehindertenausweis mit Vermerk aG; sofern nicht vorhanden, kann die außergewöhnliche Gehbehinderung auch durch ein Attest des Hausarztes nachgewiesen werden
  • Antragsteller besitzt kein Kraftfahrzeug

Vergünstigungen:

  • monatliche Wertmarken im Gegenwert von 4 x 4 EUR zur Inanspruchnahme von behindertengerecht ausgestatteten Taxen und Behindertenfahrdienste
  • verbilligter oder kostenloser Eintritt in Kultur- und Freizeiteinrichtungen, die gemäß ihrer Gebührensatzungen Ermäßigungen auf den Halle-Pass gewähren

Gültigkeit

Der Halle-Pass G gilt für 12 Monate. Die Wertmarken werden halbjährlich versendet. Nach Ablauf des Gültigkeitszeitraumes von 12 Monaten ist der Halle-Pass - unter Vorlage der aktuellen Unterlagen - neu zu beantragen.

Antragstellung 

persönlich, durch Dritte mit Vollmacht, schriftlich 

Rechtsgrundlagen

Stadtratsbeschlüsse vom 26. Januar 2005 und 17. Dezember 2014 in Verbindung mit den gesetzlichen Bestimmungen zur Einkommensermittlung nach § 85 SGB XII sowie dem jeweils gültigen Haushaltsplan

Ansprechpartner/-in

zur Telefonbuchansicht von Frau Mertens

Sachbearbeiterin Halle-Pass

Zimmer: 111
Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-5424

Faxnummer: 0345 221-5404

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Frau Mertens

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Hallepass

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Statistik, Halle-Pass (50.1.3)

Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-5421

Faxnummer: 0345 221-5404

Sprechzeiten

Mo: 09:00 - 12:30 Uhr

Di: 13:00 - 17:30 Uhr

Mi: geschlossen

Do: 09.00 - 12.30 Uhr

Fr: geschlossen

Sa: geschlossen

So: geschlossen

rollstuhlgerecht

ja