Dienstleistungen
Dienstleistungen
Genehmigungsfreistellung für bestimmte Bauvorhaben
Beschreibung der Dienstleistung
Im Geltungsbereich eines rechtskräftigen Bebauungsplanes bedarf es für bestimmte Bauvorhaben unter bestimmten Voraussetzungen keiner Baugenehmigung (vgl. § 61 Bauordnung).
Die erforderlichen Unterlagen sind jedoch bei der Gemeinde einzureichen.
Gebühr
kostenlos
Bearbeitung
innerhalb eines Monats
Erforderliche Unterlagen
Nach Bauvorlagenverordnung, in der Regel mindestens:
- ausgefülltes Antragsformular unter Bezug auf den Bebauungsplan
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Vorlage erforderlicher Unterlagen im Genehmigungsfreistellungsverfahren) - Lageplan
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster (Liegenschaftskarte und Liegenschaftsbuch) für das Baugrundstück (nicht älter als 6 Monate)
- Bauzeichnungen
- Bau- und Betriebsbeschreibung
- Nachweis der Standsicherheit (Erklärung zum Kriterienkatalog)
Hinweise zur Anwendung des Kriterienkataloges
(Link auf Formular des Landes Sachsen-Anhalt - Erklärung und Hinweise zum Kriterienkatalog) - Nachweis des Brandschutzes
- Nachweis der gesicherten Versorgung mit Wasser und Energie, der Entsorgung von Abwasser und der verkehrsmäßigen Erschließung
Zusätzliche Hinweise
- die Unterlagen sind vollständig einzureichen
- In Sachsen-Anhalt sind Formulare zur Antragstellung vorgeschrieben.
(siehe erforderliche Unterlagen) - wenn die Gemeinde innerhalb eines Monats nach Eingang der Unterlagen die Durchführung eines Baugenehmigungsverfahrens nicht verlangt, kann mit dem Bau begonnen werden
- mit der Erarbeitung der Bauvorlagen muss vom Bauherren ein Entwurfsverfasser beauftragt werden, der bauvorlageberechtigt ist
Antragstellung
schriftlich, mindestens 2-fach
Rechtsgrundlagen
§ 61 Bauordnung des Landes Sachsen-Anhalt
Baugebührenverordnung (BauGVO)
Verordnung über Bauvorlagen und bauaufsichtliche Anzeigen (Bauvorlagenverordnung - BauVorlVO)
Verordnung über die bauliche Nutzung der Grundstücke (Baunutzungsverordnung – BauNVO)
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Grießel
Sachbearbeitung
Zimmer: 306Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-6391
Faxnummer: 0345 221-6302
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Baugenehmigung (66.1)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-6306
Faxnummer: 0345 221-6302
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen