Dienstleistungen
Dienstleistungen
Namensänderung eines Kindes (Namenserteilung)
Beschreibung der Dienstleistung
Die allein sorgeberechtigte Mutter kann ihrem Kind den Familiennamen des Vaters erteilen.
Gebühr
30,00 EUR
Art der Bezahlung
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Nachweis der alleinigen Sorge (Negativbescheinigung, erhältlich beim Jugendamt)
- Personalausweise oder Reisepässe und Meldebescheinigungen
Zusätzliche Hinweise
- Vater muss einwilligen
Antragstellung
persönlich
Mutter des Kindes
Kind ab 14 Jahre muss die Namenserteilung selbst erklären
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
§ 1617a Abs. 2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Formulare und andere Dokumente
Namensänderung - Merkblatt (21 KB)
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen (33.4)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4623
Faxnummer: 0345 221-4581
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen