Dienstleistungen
Dienstleistungen
Kirchenaustritt
Beschreibung der Dienstleistung
Der Bürger, der seinen Hauptwohnsitz in Halle (Saale) hat, kann vor dem Standesbeamten seinen Kirchenaustritt erklären.
Gebühr
Kirchenaustritt: 30 EUR
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis
- Reisepass (hier ist als Nachweis des Wohnsitzes die Vorlage einer Meldebescheinigung erforderlich)
Antragstellung
persönlich
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Zusätzliche Hinweise
Kirchenaustritt bei Kindern und Jugendlichen kann wie folgt erklärt werden:
- bis zur Vollendung des 7. Lebensjahres: durch gesetzliche Vertreter
- ab Vollendung des 7. Lebensjahres bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres: durch gesetzlichen Vertreter oder vom Kind selbst mit Einwilligung des gesetzlichen Vertreters
- ab Vollendung des 12. Lebensjahres: Austrittserklärung durch gesetzlichen Vertreter mit vorheriger Einwilligung des Kindes
- ab Vollendung des 14. Lebensjahres (religionsmündigkeit): durch Jugendlichen selbst
Rechtsgrundlagen
§§ 1-3 Kirchenaustrittsgesetz des Landes Sachsen-Anhalt
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen (33.4)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4623
Faxnummer: 0345 221-4581
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.