Dienstleistungen
Dienstleistungen
Namensänderung eines Kindes (Einbenennung)
Beschreibung der Dienstleistung
Eine Mutter oder ein Vater und deren Ehegatte können dem Kind, dass in ihrem gemeinsamen Haushalt lebt, ihren Ehenamen erteilen.
Gebühr
30,00 EUR für die Erklärung
Art der Bezahlung
Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Abteilung Standesamt gezahlt werden.
Bearbeitung
sofort
Erforderliche Unterlagen
- Geburtsurkunde des Kindes
- Eheurkunde oder beglaubigte Ablichtung des Eheregisters des erteilenden Elternteils
- erweiterte Meldebescheinigung (mit Familienangehörigen)
- Nachweis Sorgerecht
- Personalausweise oder Reispässe
Zusätzliche Hinweise
- Haben Eltern die gemeinsame Sorge oder führt des Kind den Familiennamen des anderen Elternteils, ist dessen Zustimmung in öffentlich beglaubigter Form erforderlich (d. h. zur Niederschrift vor einem Standesbeamten oder Notar).
Antragstellung
persönlich durch Mutter oder Vater eines Kindes und deren neue Ehepartner
Kind ab 14 Jahre muss die Namensänderung selbst erklären
Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.
Rechtsgrundlagen
§ 1618 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Formulare und andere Dokumente
Namensänderung - Merkblatt (21 KB)
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen (33.4)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4623
Faxnummer: 0345 221-4581
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Standesamt und Staatsangehörigkeitswesen
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen