Dienstleistungen
Dienstleistungen
Schnittarbeiten an Gehölzen in der Nist- und Brutzeit
Beschreibung der Dienstleistung
Nach § 39 BNaSchG ist es verboten, in der Zeit vom 1. März bis 30. September Bäume, Hecken andere Gehölze abzuschneiden, auf Stock zu setzen (zehn bis dreißig Zentimeter über den Boden abzuschneiden) oder zu fällen. Schonende Form- und Pflegeschnitte zur Beseitigung des Zuwachses der Gehölze oder zur Gesunderhaltung sind zulässig. Die Verbote des § 44 BNatSchG sind dagegen ganzjährig zu beachten, insbesondere dürfen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten nicht aus der Natur entnommen, beschädigt oder zerstört werden.
Wenn aus wichtigen, unaufschiebbaren Gründen innerhalb der o. g. Frist Arbeiten durchgeführt werden müssen, kann eine Befreiung gemäß § 67 BNatSchG beantragt werden:
Gebühr
nach Aufwand, mindestens 57,00 EUR
Bearbeitung
ca. 14 Tage
Erforderliche Unterlagen
- formlos begründeter Antrag (Telefonnummer für Rückfragen angeben)
- eine Skizze mit Angaben über die zu entfernenden Bereiche
- gegebenenfalls Vollmacht vom Grundstückseigentümer
Zusätzliche Hinweise
- Vor-Ort-Termin wird durchgeführt
Antragstellung
persönlich, durch Dritte mit Vollmacht, schriftlich (bei Übermittlung per E-Mail per Postweg nachreichen)
Rechtsgrundlagen
Naturschutzgesetz (NatSchG) des Landes Sachsen-Anhalt vom 10. Dezember 2010
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) vom 29. Juli 2009
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Hahn
Sachbearbeiter Arten- und Biotopschutz
Zimmer: 144Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4690
Faxnummer: 0345 221-4667
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Untere Naturschutzbehörde (67.2.3)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4674
Telefon: 0345 221-4690
Faxnummer: 0345 221-4667
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen