Dienstleistungen
Dienstleistungen
Versickern des Niederschlagwassers
Beschreibung der Dienstleistung
Ermöglichen es die örtlichen Verhältnisse, muss der Grundstückseigentümer Niederschlagswasser durch geeignete bauliche Anlagen auf seinem eigenen Grundstück versickern. Für gewerblich genutzte Grundstücke ist dazu eine wasserrechtliche Erlaubnis notwendig.
Gebühr
mindestens 78,00 EUR -Berechnung nach Aufwand- (Bezahlung per Rechnung)
Bearbeitung
innerhalb von 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag mit Darstellung des Vorhabens
- Angaben zum Untergrund
- Lageplan
- Baubeschreibung der Niederschlagswasserentsorgungsanlage
Antragstellung
persönlich, schriftlich, formlos durch Grundstückseigentümer oder Gleichgesetzten (bei Übermittlung per E-Mail per Postweg nachreichen)
Rechtsgrundlagen
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Rüger
Sachbearbeiterin Wasserrechtliche Genehmigungen
Zimmer: 12.27Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4664
Faxnummer: 0345 221-4667
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde (67.2.1)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4661
Telefon: 0345 221-4444
Faxnummer: 0345 221-4667
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen