Dienstleistungen
Dienstleistungen
Bau einer Kleinkläranlage
Beschreibung der Dienstleistung
Auf Ihrem Grundstück fällt Abwasser an. Ihr Grundstück befindet sich an einer Straße, welche nicht an die öffentliche Kanalisation angeschlossen ist. Sie benötigen deshalb zur Abwasserbeseitigung eine vollbiologische Kleinkläranlage mit nachfolgender Versickerung oder Einleitung des Überlaufwassers der Kläranlage. Für dieses Vorhaben benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Gebühr
mindestens 78,00 EUR - Berechnung nach Aufwand- (Bezahlung per Rechnung)
Bearbeitung
innerhalb von 4 Wochen
Erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Lageplan mit Darstellung der Grundstücksentwässerungsanlage
- Baubeschreibung Kleinkläranlage (eventuell Baugrundgutachten
Antragstellung
persönlich, schriftlich (formlos durch Grundstückseigentümer oder Gleichgesetzten)
(bei Übermittlung per E-Mail per Postweg nachreichen)
Rechtsgrundlagen
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Rüger
Sachbearbeiterin Wasserrechtliche Genehmigungen
Zimmer: 12.27Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4664
Faxnummer: 0345 221-4667
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Untere Wasser-/Bodenschutzbehörde (67.2.1)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4661
Telefon: 0345 221-4444
Faxnummer: 0345 221-4667
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen