Dienstleistungen
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Dienstleistungen
Schlichtungsverfahren
Beschreibung der Dienstleistung
Die Schiedsstellen sind verantwortlich für die Durchführung des außergerichtlichen Schlichtungsverfahrens zu strittigen Rechtsangelegenheiten.
Gebühr
nach § 46 i. V. m. § 50 SchStG zwischen 25 EUR bis 75 EUR
Bearbeitung
nach Vereinbarung mit zuständiger Schiedsperson
Erforderliche Unterlagen
- Name, Vorname und Anschrift der beteiligten Parteien
- allgemeine Angabe des Streitgegenstandes sowie des Anliegens
- Unterschrift der antragstellenden Partei oder die des Bevollmächtigten
Zusätzliche Hinweise
- Die Schiedsstelle kann tätig werden zur freiwilligen außergerichtlichen Streitschlichtung, z. B. in bürgerlichen Rechtsstreitigkeiten (Nachbarschaftsstreitigkeiten), die nicht in die sachliche Zuständigkeit der Familien- und Arbeitsgerichte fallen
- In Fällen des § 34 a SchStG ist die Erhebung der Klage erst zulässig, nachdem die Parteien den Schlichtungsversuch vor der zuständigen Schiedsstelle unternommen haben.
Antragstellung
schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei den Schiedsstellen
Rechtsgrundlagen
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Schiedsstellen- und Schlichtungsgesetz (SchStG)
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Grosam-Flohr
SB Versicherungen, Betreuung Schiedsstellen
Zimmer: 421Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4134
Faxnummer: 0345 221-4143