Dienstleistungen
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Immissionsschutzanlagen: Errichtung/Betrieb - Genehmigung
Beschreibung der Dienstleistung
Nach § 4 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) bedarf die Errichtung und der Betrieb und nach § 16 BImSchG die wesentliche Änderung von Anlagen, die aufgrund ihrer Beschaffenheit oder ihres Betriebes in besonderem Maße schädliche Umwelteinwirkungen hervorrufen, einer immissionsschutzrechtlichen Genehmigung.
Gebühr
360,00 EUR bis 5.100,00 EUR
Bearbeitung
innerhalb von 3 Monaten bei vollständigen Unterlagen
Erforderliche Unterlagen
- nach DIN 28004 Teil 4, Blatt 1-4
Zusätzliche Hinweise
- Anträge in neunfacher Ausfertigung
Antragstellung
schriftlich
Rechtsgrundlagen
§ 2 der 9. Verordnung zur Durchführung des BlmSchG und das Immissionsschutzgesetz
Formulare, Merkblätter, Erläuterungen und Hinweise (landeseinheitlich)
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Vossebrecker
Sachbearbeiterin Untere Immissionsschutzbehörde
Zimmer: 11.05Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4681
Faxnummer: 0345 221-4667
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Untere Immissionsschutz-/Abfallbehörde (67.2.2)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4661
Telefon: 0345 221-4444
Faxnummer: 0345 221-4667
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 15:00 Uhr
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.