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Feinstaubplakette (Umweltplakette) nach 35. BlmSchV

Beschreibung der Dienstleistung

In Abhängigkeit vom Schadstoffausstoß des jeweiligen Fahrzeugs kann eine Feinstaubplakette erworben werden, mit der das Befahren in ausgewiesene Stadtteile Halles möglich ist.

Die Plaketten können auf Antrag bei der Kfz-Zulassungsstelle, in den Bürgerservicestellen, beim TÜV, bei der DEKRA sowie in allen Autohäusern sowie in Abgaswerkstätten erworben werden.  

Weitere Informationen zur Umweltzone in der Stadt (Halle): Dienstleistung Umweltzone 

Gebühr

5,30 EUR

Die Gebühr kann in bar oder per EC-Karte in der Zulassungsbehörde oder in den Bürgerservicestellen gezahlt werden.

Bearbeitung

sofort

Erforderliche Unterlagen

  • gültiger Personalausweis oder Reisepass (mit aktueller Meldebestätigung des Einwohnermeldeamtes)
  • Zulassungsbescheinigung Teil I (ehem. Fahrzeugschein)

 Zusätzliche Hinweise 

Es gibt vier Schadstoffgruppen, wobei:

  • die Schadstoffgruppe 1 keine Plakette,
  • die Schadstoffgruppe 2 eine rote,
  • die Schadstoffgruppe 3 eine gelbe und
  • die Schadstoffgruppe 4 eine grüne Plakette erhält.

Fahrzeuge, welche die Schadstoffgruppe 1 erreichen, dürfen nicht in die Umweltzonen fahren. Diese Gebiete sind durch das Verkehrsschild „Umweltzone“ und der jeweiligen Schadstoffgruppe gekennzeichnet, in welche dann nur bei Vorhandensein der entsprechenden Plakette gefahren werden darf.

Umweltzonde der Stadt Halle (Saale)In Deutschland werden gegenwärtig nur in einigen Städten Umweltzonen eingerichtet. Ähnlich verhält es sich in den anderen EU-Ländern.

Die Städte können selbst entscheiden, ob Umweltzonen eingerichtet werden oder nicht. Als Umweltzonen können beispielsweise sensible Gebiete wie Innenstadtbereiche oder bestimmte Wohngebiete gekennzeichnet werden.

In der Stadt Halle (Saale) gilt seit dem 1. September 2011 eine Umweltzone.  

Die Zuordnung der Feinstaubplaketten erfolgt über die Emissionsschlüsselnummern, die in den alten Fahrzeugscheinen unter der Nummer 1, Fahrzeug- und Aufbauart – an der 5. und  6. Stelle zu finden sind. Im neuen Zulassungsdokument Teil 1 sind es die letzten beiden Ziffern unter 14.1 

Ausgenommen von dieser Verordnung sind folgende Fahrzeuge gemäß Anhang 3 der 35. BImSchV:

  • mobile Maschinen und Geräte
  • Arbeitsmaschinen
  • land- und forstwirtschaftliche Zugmaschinen
  • zwei- und dreirädrige Kraftfahrzeuge 
  • Krankenwagen, Arztwagen mit entsprechender Kennzeichnung im Einsatz zur medizinischen Betreuung der Bevölkerung 
  • Kraftfahrzeuge mit denen Personen fahren oder gefahren werden, die außergewöhnlich gehbehindert, hilflos oder blind sind und dies durch Merkzeichen "aG", "H", "Bl" im Schwerbehindertenausweis nachweisen 
  • Fahrzeuge, für die Sonderrechte nach § 35 StVO in Anspruch genommen werden können (z. B. Blaulicht) 
  • Fahrzeuge nichtdeutscher Truppen im Rahmen militärischer Zusammenarbeit 
  • Zivile Fahrzeuge im Auftrag der Bundeswehr für unaufschiebbare Fahrten zur Wahrnehmung hoheitlicher Aufgaben

Antragstellung

  • persönlich durch den Fahrzeughalter
  • durch Dritte mit Vollmacht

Sie haben die Möglichkeit, einen Termin für Ihr Anliegen online zu vereinbaren.

Rechtsgrundlagen

Ansprechpartner/-in

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst (33.1.4)

Am Stadion 6
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4619

Faxnummer: 0345 221-4617

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst

Sprechzeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)

Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Sa: geschlossen

So: geschlossen

zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1 (33.1.1)

Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

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Telefon: 0345 221-4619

Faxnummer: 0345 221-4617

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1

Sprechzeiten

Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)

Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Sa: 09:00 – 12:00 Uhr (jeden 1. u. 3.) mit Termin

So: geschlossen

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Am Stadion 6
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0 115

Faxnummer: 0345 221-1463

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Kfz - Zulassungsbehörde

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Di: 09:00 - 18:00 Uhr nur mit Termin

Mi: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin

Do: 09:00 - 15:00 Uhr nur mit Termin

Fr: 09:00 - 12:00 Uhr nur mit Termin

Sa: geschlossen

So: geschlossen


Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.