Dienstleistungen
Dienstleistungen
Freistellung von der Belegungsbindung für geförderten Wohnraum
Beschreibung der Dienstleistung
Im Fachbereich Bauen, Abteilung Baurecht, der Stadt Halle kann ein Antrag auf Freistellung von der Belegungsbindung für geförderten Wohnraum des Landes Sachsen-Anhalt und der Stadt Halle (Saale) gestellt werden.
Gebühr
128,25 EUR zzgl. Porto
Bearbeitung
bei Vorliegen der vollständigen Unterlagen innerhalb von zehn Werktagen
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag auf Freistellung von der Belegungsbindung für geförderten Wohnraum des Landes Sachsen-Anhalt/der Stadt Halle (Saale) (siehe Formulare 63-010)
Zusätzliche Hinweise
- Vermietungsbemühungen sind nachzuweisen (z. B. durch Vorlage von Zeitungsinseraten)
Antragstellung
persönlich, schriftlich durch den Grundstückseigentümer oder Bevollmächtigten
Rechtsgrundlagen
§ 30 des Gesetzes über die soziale Wohnraumförderung - Wohnraumförderungsgesetz (WoFG)
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Herr Keusch
Sachbearbeiter
Zimmer: 438Hansering 15
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-6296
Faxnummer: 0345 221-6282
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Baurecht (66.3)
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-6371
Faxnummer: 0345 221-6282
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18.00 Uhr
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen