Dienstleistungen
Dienstleistungen
Gewerbeerlaubnis für Bewachungsunternehmen
Beschreibung der Dienstleistung
Für die Ausübung eines Bewachungsgewerbes in Halle ist neben der Gewerbeanmeldung auch eine Gewerberlaubnis erforderlich.
Gebühr
1.300,00 EUR (mit Einschränkung der Tätigkeiten)
1.600,00 EUR (ohne Einschränkung)
Erforderliche Unterlagen
Einzelgewerbe
- vollständig ausgefüllter Erlaubnisantrag
- eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (nicht älter als 3 Monate), kann im Team Gewerbe beantragt werden
- Auskunft aus dem Vollstreckungsportal, zu beantragen unter www.vollstreckungsportal.de
- Auskunft aus dem Insolvenzverzeichnis (beim zuständigen Amtsgericht zu beantragen)
- steuerliche Bescheinigung des zuständigen Finanzamtes
- steuerliche Bescheinigung des Steueramtes der Stadt Halle (Saale) bzw. der Heimatbehörde
- Nachweis der abgelegten Sachkundeprüfung gem. § 5a BewachV
- Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung gem. § 6 BewachV
Nur für juristische Personen (GmbH, AG, UG)
- gleiche persönliche Voraussetzungen wie bei einem Einzelgewerbetreibenden (Die Unterlagen beziehen sich hier auf den/die künftigen Geschäftsführer/Vorstand.)
- erforderliche Unterlagen wie bei Einzelgewerbe oben
- zusätzlich: Handelsregisterblatt vom zuständigen Amtsgericht
Will die Gesellschaft in der Gründerphase bereits eine gewerbliche Tätigkeit ausüben: notariell bestätigter Gesellschafterbeschluss über die Gründung des Unternehmens und die Anmeldung an das Handelsregister beim Amtsgericht. In diesem Fall ist der/sind die Gesellschafter die Gewerbetreibenden und müssen über die notwendigen Voraussetzungen (Gewerbeerlaubnis gem. § 34a GewO) verfügen.
Handelt es sich um mehrere Geschäftsführer/Vorstände sind von allen die o. g. Unterlagen beizubringen.
Sollte nur ein Geschäftsführer/Vorstand mit der Bewachungstätigkeit betraut sein, ist nur von diesem der notwendige Sachkundenachweis beizubringen.
Zusätzliche Hinweise
Bei der Antragseinreichung sind bereits 50 % der zu erwartenden Erlaubnisgebühr im mit EC-Karte im Lastschriftverfahren oder mit Kostenbescheid zu entrichten.
Die Restgebühr wird fällig bei Erlaubniserteilung.
Eine Bearbeitung des Antrages kann durch die Behörde erst erfolgen, wenn alle notwendigen Unterlagen zum Antragsteller vorliegen.
Antragstellung
- persönlich
- durch Dritte mit Vollmacht unter Vorlage einer Kopie des Personalausweises vom Antragsteller
Wachpersonen
Mit der Durchführung von Bewachungsaufgaben dürfen nur Personen betraut werden, die zuverlässig sind und die entsprechende Qualifikation (Unterrichtungsnachweis, Sachkundeprüfung) haben. Vor Beginn der Beschäftigung hat der Gewerbetreibende diese Personen über das Bewacherregister anzumelden (§ 16 BewachV).
Weitere Informationen hierzu erhalten Sie auf der Seite des Bundesamtes für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle.
Rechtsgrundlagen
§ 34a Gewerbeordnung (GewO)
Verordnung über das Bewachungsgewerbe (Bewachungsverordnung - BewachV)
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Zenker
Sachbearbeitung Festsetzung Märkte, Bewachungsunternehmen
Zimmer: 916Neustädter Passage 6
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1411
Faxnummer: 0345 221-1375
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Gewerbe (37.2.2)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-1405
Faxnummer: 0345 221-1375
Sprechzeiten
Mo: geschlossen
Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
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So: geschlossen