Dienstleistungen
Dienstleistungen
Veranstaltung auf öffentlichen Flächen, Genehmigung
Beschreibung der Dienstleistung
Für Veranstaltungen unter freiem Himmel – auf öffentlichen Straßen, Plätzen, Märkten und Grünanlagen –benötigen Sie die entsprechenden Genehmigungen. Diese Erlaubnis erhalten Sie „aus einer Hand“ und brauchen nicht mit mehreren Stellen und Personen aus der Stadtverwaltung verhandeln.
Gebühr
zu erfragen
Bearbeitung
persönlich, telefonisch, schriftlich
Nach einer Woche kann ein weiteres Gespräch stattfinden, falls noch Fragen offen sind.
Die Genehmigung mit der Erlaubnis, den zu beachtenden Bestimmungen und den zu zahlenden Gebühren erhalten Sie grundsätzlich nach zwei Wochen.
Erforderliche Unterlagen
- zu erfragen
- Hinweise zu den auszufüllenden Formularen sind unter den zusätzlichen Hinweisen zusammengefasst.
Zusätzliche Hinweise
- Das Formular (321-031) ist für Anmeldungen von Veranstaltungen auf öffentlichen Flächen.
- Die allgemeinen Seiten 1 - 3 müssen immer ausgefüllt werden. Zudem ist immer ein Lageplan (die kommerziell und nicht kommerziell genutzten Flächen sind mit Angabe der Größe in m² einzuzeichnen) und ein Versicherungsnachweis einzureichen.
- Für Großveranstaltungen (ab 500 Personen) ist ein Veranstaltungskonzept beizufügen.
- Für Veranstaltungen unter Verwendung von Beschallungstechnik (Musikanlage) ist die Anlage 1 auszufüllen.
- Anlage 2 ist durch den jeweiligen Gastronomen bzw. Verein zu beantragen, welcher alkoholische Getränke gegen Entgelt zur Veranstaltung ausschenkt. Der Anlage 2 ist ein Gewerberegister- bzw. Vereinsregisterauszug beizufügen.
- Die Anlage 3 ist nur für Veranstaltungen auf dem Marktplatz {Die Stadt Halle (Saale) kann Strom und Wasser (kein Trinkwasser) zur Verfügung stellen}. Im weiteren Stadtgebiet muss der Veranstalter sich selbst um Strom und Wasser kümmern.
- Anlage 4 muss ausgefüllt werden, wenn es verkehrsrechtliche Sperrungen (Straßensperrungen, Gehwegsperrungen etc.) zur Veranstaltung geben soll, auch Festumzüge sind mit dieser Anlage zu beantragen. Bei vorgenannten muss der Veranstalter immer einen Verkehrszeichenplan einreichen. Dieser ist durch eine autorisierte Verkehrstechnikfirma zu erstellen.
- Anlage 5 ist nur zu auszufüllen, wenn es sich um einen Markt nach Gewerbeordnung handelt (hier z. B. Ostermarkt, Salzfest, Lichterfest, Blumenmarkt, Weihnachtsmarkt, Laternenfest, Töpfermarkt, Bauernmarkt). Dieser Anlage ist immer eine Händlerliste mit Name und Anschrift der Händler, angebotenem Sortiment und Standgröße beizufügen.
- Weiterführende Links:
Antragstellung
persönlich, telefonisch, schriftlich, per-Fax, per E-Mail
Formulare und andere Dokumente
Veranstaltungsservice - Veranstaltung in der Stadt Halle (Saale) - Anlagen zum Basisantrag(1,79 MB)
Veranstaltungsservice - Veranstaltung in der Stadt Halle (Saale) - Basisantrag(2,67 MB)
Veranstaltungsservice - Bewerbung für den Frühjahrsmarkt/Töpfermarkt(840 KB)
Veranstaltungsservice - Merkblatt für kinderfreundliche Veranstaltungen(47 KB)
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Sowoidnich
Teamleiterin
Zimmer: 107Christian-Wolff-Straße 2
06108 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-4048
Faxnummer: 0345 221-1362
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Dienstleistungszentrum Veranstaltungen (301)
Telefon: 0345 221-3004
Faxnummer: 0345 221-1362
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 18:00 Uhr
Di: 09:00 - 18:00 Uhr
Mi: 09:00 - 18:00 Uhr
Do: 09:00 - 18:00 Uhr
Fr: 09:00 - 18:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen