Dienstleistungen
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Equidenpässe, Ausstellung
Beschreibung der Dienstleistung
Alle Einhufer (Ponys, Pferde, Esel und Zebras) dürfen nur den Standort oder den Besitzer wechseln, wenn sie von einem Equidenpass begleitet sind.
Der Equidenpass ist das Dokument zur Identifizierung des Tieres.
Er dient als Nachweis über den gesundheitlichen Status des Tieres und seines Stalles.
Dieser Pass vereinfacht den Kauf- oder Verkauf eines Tieres. In ihm sind Informationen zu Impfungen, Medikationen, Gesundheitskontrollen und Laboruntersuchungen hinterlegt.
Er ist Grundlage für Recherchen bei Diebstahl und dient somit der Eigentumssicherung.
Für Zucht- und Sportpferde erfolgt die Ausstellung der Pässe durch die jeweilige Zuchtorganisation oder den Pferdesportverband.
Für alle übrigen Equiden ist die Ausstellung der Pässe beim Veterinäramt zu beantragen.
Gebühr
40,00 EUR
Bearbeitung
zirca 3 Wochen Bearbeitungszeit
Erforderliche Unterlagen
- Abstammungsnachweis oder Geburtsbescheinigung des Tieres
Zusätzliche Hinweise
- Auf einem Antrag werden die Abzeichen, Wirbel, Farbe, Alter, Größe, Geschlecht und der Besitzer des Tieres aufgenommen. In das Diagramm müssen alle Abzeichen eingetragen werden und es muss vom Tierarzt oder Brennbeauftragten unterschrieben und abgestempelt sein.
- Der Besitzer muss sich entscheiden, ob sein Tier der Gewinnung von Lebensmitteln dienen soll, also geschlachtet werden und dem menschlichen Verzehr dienen kann, oder ob das Tier definitiv nicht in die Nahrungsmittelkette eingeführt werden soll. Der Hintergrund dieser Wahlmöglichkeit ist die Behandlung mit Arzneimitteln, die nicht in jedem Fall erlaubt sind.
- Wenn Sie sich als Besitzer für die Nichtschlachtung entscheiden, kann das Tier mit allen zugelassenen Medikamenten behandelt werden. Allerdings ist diese Entscheidung unwiderruflich und muss auch bei jedem Besitzwechsel übernommen werden.
- Bei der Entscheidung Schlachtung/Lebensmitteltier dürfen einige Medikamente nicht angewandt werden oder es muss eine Wartefrist bis zur Schlachtung eingehalten werden. Diese Entscheidung kann jederzeit widerrufen werden, so dass ein Besitzwechsel nicht behindert wird.
Antragstellung
persönlich, telefonische Terminvereinbarung unter 0345 7743010
Rechtsgrundlagen
§ 44 der Viehverkehrsordnung in der derzeit gültigen Fassung
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung (53.5)
06132 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3610
Faxnummer: 0345 221-3612
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Abteilung Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sprechzeiten
Mo: nach Vereinbarung
Di: nach Vereinbarung
Mi: nach Vereinbarung
Do: nach Vereinbarung
Fr: nach Vereinbarung
Sa: geschlossen
So: geschlossen