Dienstleistungen
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Arbeitslosengeld II
Leistungsbeschreibung
Arbeitslos? Geringes Einkommen zum Beispiel aus Arbeitslosengeld I oder Berufstätigkeit? Dann kommt möglicherweise ein Anspruch auf Arbeitslosengeld II - der Grundsicherung für Arbeitssuchende in Betracht (Hartz IV).
Arbeitslosengeld II erhalten (unter bestimmten Voraussetzungen)
- alle erwerbsfähigen, hilfebedürftigen Personen zwischen 15 und unter 65 Jahren.
- Leistungen können auch Personen erhalten, die mit einem erwerbsfähigen Hilfebedürftigen in einer so genannten Bedarfsgemeinschaft leben.
Das Arbeitslosengeld II setzt sich zusammen aus:
- der Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts
- Leistungen für Mehrbedarf (z. B. für Alleinerziehende)
- einmalige Leistungen (z. B. für die Erstausstattung einer Wohnung)
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
Die Höhe des Arbeitslosengeldes II ist abhängig von den Einkommens- und Vermögensverhältnissen der Bedarfsgemeinschaft. Arbeitslosengeld II wird frühestens ab dem Tag der Antragstellung gezahlt.
An wen muss ich mich wenden?
Grundsätzlich ist für die Erbringung der Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende eine geteilte Zuständigkeit vorgesehen, und zwar die Landkreise und kreisfreien Städte für
- Leistungen für Unterkunft und Heizung
- Leistungen der Kinderbetreuung, Schuldnerberatung, psychosoziale Betreuung und Suchtberatung
- den abschließenden Bedarf, z. B. Erstausstattung für Wohnung und Bekleidung, einschl. bei Schwangerschaft und Geburt, Aufwendungen für mehrtägige Klassenfahrten
die Agenturen für Arbeit für
- alle übrigen Leistungen
Damit die Leistungen "aus einer Hand" gewährt werden können, gibt es in der Regel die Arbeitsgemeinschaften (ARGE) der einzelnen Landkreise/kreisfreien Städten und der jeweils zuständigen Agenturen für Arbeit.
Anträge / Formulare
Eine Sammlung ausfüllbarer Formulare für den Bereich Arbeitslosengeld II finden Sie auf den Seiten der Bundesagentur für Arbeit.
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de