Dienstleistungen
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Staatliche Anerkennung für landesrechtlich geregelte Berufe
Leistungsbeschreibung
Für die landesrechtlich geregelten Berufe
- Sozialarbeiter,
- Sozialpädagoge und
- Fachkraft für soziale Arbeit
erteilt das Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe eine staatliche Anerkennung.
Voraussetzungen
- Erfolgreicher Abschluss an einer staatlichen oder staatlich anerkannten Hochschule im Land Sachsen-Anhalt im Fachbereich Sozialwesen
- Ausbildung an einer Berufsfachschule im Land Sachsen-Anhalt zur "Fachkraft für soziale Arbeit"
Welche Unterlagen werden benötigt?
- persönlicher Antrag
- Zeugnis über den Abschluss in beglaubigter Kopie
- Führungszeugnis Belegart 0
- Bescheinigung der Hochschule über Teilnahme an einem Kolloquium
Welche Gebühren fallen an?
Ausstellung der Urkunde über die staatliche Anerkennung zuzüglich der Kosten für die Postzustellung
Gebühr: EUR 60,00
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
zuständige Stelle
Landesprüfungsamt für Gesundheitsberufe
Postanschrift
Maxim-Gorki-Straße 7
06114 Halle (Saale), Stadt
Telefon
0345 514-3262
Fax
0345 514-3279
E-Mail
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten
09.00 Uhr - 15.30 Uhr, oder nach Vereinbarung
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de