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Steuerangelegenheiten

Leistungsbeschreibung

Die Finanzämter sind zuständig für die Steuerverwaltung. Aufgrund der Angaben aus Steuererklärungen oder anderen Informationen ermittelt das Finanzamt die Besteuerungsgrundlagen, setzt die jeweiligen Steuern fest und erhebt sie. Daneben ergeben sich aus den Steuergesetzen auch Pflichten zur Abgabe von Steuererklärungen oder Ateueranmeldungen zum Beispiel bei der Einkommenssteuer, Umsatzsteuer oder Lohnsteuer.

Die Finanzverwaltung des Landes Sachsen-Anhalt ist zweistufig aufgebaut. Oberste Landesbehörde ist das Ministerium der Finanzen.

Verfahrensablauf

Eine elektronische Übermittlung Ihrer Steuererklärungen ist mit dem Verfahren ELSTER (Elektronische Steuererklärung) möglich. ELSTER bietet allen Arbeitnehmern, Rentnern, Pensionären, Untenehmern und Arbeitgebern die Möglichkeit, verschiedene Steuererklärungen elektronisch an das Finanzamt zu übermitteln. Dazu kann das ElsterFormular, das kostenlose Steuerprogramm der deutschen Finanzverwaltung, ober aber jedes andere Softwareprodukt verwendet werden, in das die ELSTER-Schnittstelle integriert ist.

Außerdem bietet ElsterOnline, das Dienstleistungsportal der Finanzverwaltung, nach der Registrierung verschiedene Steuererklärungen und Meldungen an. Diese können im ElsterOnline-Portal mit einem Internetbrowser online erfasst und abgegeben werden. Welche Steuererklärungen aktuell angeboten werden sowie weitere Informationen finden Sie unter ElsterOnline.

Anträge / Formulare

Das Angebot der auf dem Postweg zu versendenden Formulare (zum Teil mit Ausfüllhinweisen) finden Sie auf den Seiten des Ministeriums der Finanzen.

zuständige Stelle

Ministerium der Finanzen

Postanschrift
Editharing 40
39108 Magdeburg, Landeshauptstadt

Telefon
0391 567-1105

Fax
0391 567-1390

Web
http://www.mf.sachsen-anhalt.de/ministerium-der-finanzen/

E-Mail
presse@mf.sachsen-anhalt.de


Quelle
Landesportal  www.sachsen-anhalt.de