Dienstleistungen
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Umsatzsteuerbefreiung
Leistungsbeschreibung
Das Umsatzsteuergesetz sieht zahlreiche Steuerbefreiungsvorschriften vor. Für diese Umsätze fällt keine Umsatzsteuer an.
Die Erteilung von Bescheinigungen zur Erlangung der Umsatzsteuerbefreiung für berufsbildende Einrichtungen erfolgt durch das Landesverwaltungsamt.
Für kulturelle Einrichtungen wird die Bescheinigung durch das Referat Kultur des Landesverwaltungsamtes erteilt.
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de