Dienstleistungen
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Anerkennung ausländischer Bildungsabschlüsse
Leistungsbeschreibung
Die Anerkennungsbescheide dienen als Nachweis einer Berechtigung zum Besuch einer Universität oder Fachhochschule.
Zur Eingliederung von Berechtigten nach dem Bundesvertriebenengesetz (BVFG), die ein Hochschulstudium aufnehmen wollen, prüft das Referat die Bewertung und Anerkennung der bisher erworbenen Bildungsnachweise des jeweiligen Heimatlandes.
Weitere Informationen zur Anerkennung und Bewertung ausländischer Bildungsabschlüsse erhalten Sie bei:
An wen muss ich mich wenden?
Ausländische Bildungsnachweise, vorwiegend von deutschen Antragstellern, werden vom Landesverwaltungsamt, Referat Bildung und Kultur, anerkannt.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular (im LVwA abzufordern)
- Kopie des Personaldokumentes
- Kopie der Urkunde bei Namensänderung
- Meldebescheinigung (nicht älter als 6 Monate) über den ständigen Wohnsitz in Sachsen-Anhalt
- Kopie des letzten deutschen Zeugnisses
- Kopie des originalsprachlichen Zeugnisses über den schulischen Abschluss mit Notenübersicht
- Kopie der von einem/einer allgemein beeidigten Übersetzer/in / Dolmetscher/in angefertigten Übersetzung des Zeugnisses über den schulischen Abschluss
- Kopie des originalsprachlichen Zeugnisses über eine universitäre Ausbildung/Studium mit Notenübersicht
- Kopie der von einem/einer allgemein beeidigten Übersetzer/in / Dolmetscher/in angefertigten Übersetzung des Zeugnisses über eine universitäre Ausbildung/Studium
Rechtsgrundlage
Grundsätze für den Hochschulzugang von Studienbewerbern mit deutscher Staatsangehörigkeit und ausländischen Bildungsnachweisen (Beschluss der KMK vom 26.01.1996 i.d.F. vom 11.10.2002)
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de