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Wohnsitz, Anmeldung (Zuzug)

Beschreibung der Dienstleistung

Jeder Zuzug in die Stadt Halle (Saale) muss gemeldet werden.

Gebühr

kostenlos

Bearbeitung

sofort (Terminvereinbarung erforderlich)

Erforderliche Unterlagen

Haben Sie die Absicht, eine Nebenwohnung anzumelden, ist das u. g. Formular zur "Bestimmung der Hauptwohnung" auszufüllen und unterschrieben zur Anmeldung vorzulegen.
 

Antragsstellung

persönlich oder durch ein meldepflichtiges Familienmitglied oder eine bevollmächtigte Person 

Für die Anmeldung benötigen Sie einen Termin, den Sie online oder telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) oder 0345-2210 vereinbaren können.

Ab sofort können Sie die Bearbeitungszeit für Ihre Anmeldung verkürzen, in dem Sie den Online-Dienst "Voranmeldung eines Zuzuges nach Halle (Saale)" nutzen.

Zusätzliche Hinweise

  • Die vom Gesetzgeber vorgeschriebene Frist beträgt zwei Wochen nach Einzug in die neue Wohnung.
  • Die Pflicht zur Ummeldung obliegt jedem, der das 16. Lebensjahr vollendet hat. Die Ummeldung für Personen unterhalb dieser Altersgrenze obliegt den Eltern.
  • Die Verletzung der Meldepflicht ist ein Verstoß gegen den § 54 des Bundesmeldegesetzes (BMG). In diesem Fall kann ein Verwarn- oder Bußgeldverfahren bis 1.000,00 EUR eingeleitet werden.
  • Sind die Eltern eines minderjährigen Einwohners, der noch nicht das 16. Lebensjahr vollendet hat, gemeinsam sorgeberechtigt, bedarf es für die Änderung einer gemeinsamen Wohnung des Kindes (Änderung seines Lebensmittelpunktes) des Einvernehmens beider Eltern (§§ 1627, 1687 Abs. 1 Satz 1 BGB). Deshalb ist ab dem 1. November 2015 eine Erklärung vorzulegen, wenn künftig nicht mehr beide Sorgeberechtigten eine gemeinsame Wohnung mit dem Kind haben oder die alleinige (bisher einzige) Wohnung bzw. die Hauptwohnung des Kindes von einem Sorgeberechtigten zum anderen wechselt. Eine entsprechende Einverständniserklärung finden Sie unter Formulare und Dokumente (siehe unten).

Rechtsgrundlagen

§ 17 Bundesmeldegesetz (BMG)

Ansprechpartner/-in

zur Telefonbuchansicht von  Servicetelefon Melde-, Pass-, Ausweiswesen, Bewohnerparkausweise

Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4619

Faxnummer: 0345 221-4617

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst (33.1.4)

Am Stadion 6
06122 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4619

Faxnummer: 0345 221-4617

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservice Bürgerservicestelle Am Stadion 6 / Auskunftsdienst

Sprechzeiten

Mo: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Di: 09:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Mi: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Do: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)

Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Sa: geschlossen

So: geschlossen

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Marktplatz 1
06108 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-4619

Faxnummer: 0345 221-4617

E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team Bürgerservicestelle Marktplatz 1

Sprechzeiten

Mo: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Di: 08:00 - 16:00 Uhr (nur mit Termin)

Mi: 09:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)

Do: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)

Fr: 09:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Sa: 09:00 – 12:00 Uhr (jeden 1. u. 3.) mit Termin

So: geschlossen


Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.