Dienstleistungen
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Kostenerstattung für Schulfahrten
Beschreibung der Dienstleistung
Zur finanziellen Entlastung von Eltern und Erziehungsberechtigten mit mindestens drei Kindern beteiligt sich das Land Sachsen-Anhalt an den Kosten von Schulfahrten. Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.
Verfahrensablauf
Hierzu füllen Sie eine sogenannte "Selbsterklärung" aus, in der Sie versichern, dass sämtliche Anspruchsvoraussetzungen für die Kostenerstattung vorliegen. Diese geben Sie in der Schule Ihres Kindes ab. Zusammen mit den von der Schule noch auszufüllenden Formularen "Kostenzusammenstellung" und "Mittelabruf" werden die beantragten Mittel durch die Schulen bei der Stadt Halle (Saale) abgerufen.
Voraussetzungen
Anspruchsberechtigt sind Eltern und Erziehungsberechtigte, die mit drei oder mehr Kindern in einem Haushalt leben. Sie erhalten eine maximale Förderung von 100,00 Euro, wenn das dritte oder jedes weitere ältere Kind an einer mehrtägigen Schulfahrt teilnimmt bzw. teilnehmen.
Die Unterstützung wird nur gewährt, wenn die Eltern und Erziehungsberechtigten keine anderen staatlichen Leistungen nach dem SGB II oder SGB XII in Anspruch nehmen oder nehmen können. In diesen Fällen bestehen gesonderte Zuschussregelungen nach diesen Gesetzen (§ 26 Abs. 2 Nr. 2 SGB II bzw. § 34 Abs. 2 Nr. 2 SGB XII).
Gebühr
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Antragstellung erfolgt vor Antritt der Schulfahrt.
Erforderliche Unterlagen
- Selbsterklärung
Die Schule ruft die beantragten Mittel mit den von der Schule auszufüllenden Formularen ab: - Vordruck Kostenzusammenstellung
- Vordruck Mittelabruf
Zusätzliche Hinweise
Eintägige Wanderfahrten werden nicht bezuschusst, unabhängig davon, ob für solche Fahrten Kosten anfallen.
Bemerkung
Die in der Anlage 3 zu benennende Kontoverbindung muss entweder das Konto der Schule, des Schulträgers (Gemeinde, Landkreis), des Klassenleiters oder eines schulischen Fördervereins/Elternvereins sein, nicht das Konto der Eltern/ Erziehungsberechtigten.
Rechtsgrundlagen
- Gesetz zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt (FamFöG LSA)
- Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten vom 2. März 2006
Anträge/Formulare
- Anlage 1: Selbsterklärung der Erziehungsberechtigten/Eltern gemäß § 5 Abs. 1 der Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten (GVBl. LSA 2006, S. 66)
Antrag auf Kostenübernahme im Falle der Teilnahme des dritten und jedes weiteren Kindes an Schulfahrten - Anlage 2: Zusammenstellung der Kosten gemäß Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten nach § 8 Abs. 3 des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt (FamFöG LSA) vom 19. Dezember 2005 (GVBl. LSA 2005, S. 740)
- Anlage 3: Verordnung zu Vergünstigungen bei Schulfahrten gemäß § 8 Abs. 1 des Gesetzes zur Familienförderung des Landes Sachsen-Anhalt (FamFöG LSA) vom 19. Dezember 2005 (GVBl. LSA 2005, S.740), hier: Mittelabruf
Formulare und andere Dokumente
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Rebarz
Sachbearbeiterin Beschaffung
Zimmer: 212Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5694
Faxnummer: 0345 221-5754
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Abteilung Schule (51.4)
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3130
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E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Abteilung Schule
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