Dienstleistungen
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Aufenthaltserlaubnis
Beschreibung der Dienstleistung
Für einen längeren Aufenthalt in Deutschland müssen Ausländer nach der Einreise, die abhängig von der Staatsangehörigkeit, dem Zweck und der Dauer des beabsichtigten Aufenthalts entweder mit oder ohne Visum erfolgt ist, eine Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Der Aufenthaltstitel wird ab 1. September 2011 einheitlich als elektronisches Dokument in Checkkartengröße herausgegeben.
Bearbeitung
sofort
Zusätzliche Hinweise
- Ausländer benötigen für die Einreise und den Aufenthalt im Bundesgebiet einen Aufenthaltstitel, sofern nicht durch Recht der Europäischen Union oder durch (nationale) Rechtsverordnung etwas anderes bestimmt ist oder auf Grund des Assoziationsabkommens zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Türkei ein Aufenthaltsrecht besteht.
Jedoch muss auch das Aufenthaltsrecht auf Grund des Assoziationsabkommens durch einen bei der Ausländerbehörde zu beantragenden deklaratorischen Aufenthaltstitel nachgewiesen werden. - Visumspflichtige Ausländer müssen die für den weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel noch während der Gültigkeitsdauer des Visums beantragen.
- Von der Visumspflicht befreite Ausländer müssen den für einen weiteren Aufenthalt erforderlichen Aufenthaltstitel unverzüglich nach der Einreise bzw. spätestens innerhalb von drei Monaten beantragen.
Antragstellung
persönlich
Für die Beantragung benötigen Sie einen Termin, den Sie online, telefonisch über die Telefonnummern 115 (ohne Vorwahl innerhalb des Stadtgebietes Halle (Saale)) und 0345-2210 oder persönlich vereinbaren können.
An den Tagen Montag und Mittwoch in der Zeit von 08:00 – 15:30 Uhr sind nur die persönliche Terminvereinbarung sowie die Klärung kurzer Anliegen und die Dokumentenabholung möglich.
Rechtsgrundlagen
§§ 4, 5, 7, 12, 16 ff. Gesetz über den Aufenthalt, die Erwerbstätigkeit und die Integration von Ausländern im Bundesgebiet (AufenthG) - "Aufenthaltsgesetz"
§§ 16, 39, 40, 41 Aufenthaltsverordnung (AufenthV)
§ 5 Gesetz über die allgemeine Freizügigkeit von Unionsbürgern (Freizügigkeitsgesetz/EU -FreizügG/EU)
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team 1 Einreise und Aufenthalt (33.2.1)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221
Faxnummer: 0345 221-5312
E-Mail: zum Online-Kontaktformular von Team 1 Einreise und Aufenthalt
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 15:30 Uhr (Terminvergabe, kurze Anliegen)
Di: 08:00 - 18:00 Uhr (nur mit Termin)
Mi: 08:00 - 15:30 Uhr (Terminvergabe, kurze Anliegen)
Do: 08:00 - 15:30 Uhr (nur mit Termin)
Fr: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Sa: geschlossen
So: geschlossen
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.