Dienstleistungen
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Feststellung von Flurstücksgrenzen (Grenzfeststellung)
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie den örtlichen Verlauf einer oder mehrerer Ihrer Flurstücksgrenzen ausgewiesen haben wollen, dann können Sie dies beim Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) oder bei einem Öffentlich bestellten Vermessungsingenieur beantragen.
Im Rahmen eines Grenzfeststellungsverfahrens wird dann der örtliche Verlauf der im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Flurstücksgrenzen amtlich bestätigt. Die amtliche Kennzeichnung von Punkten festgestellter Flurstücksgrenzen erfolgt vor Ort durch dauerhafte Grenzmarken, soweit der Verlauf nicht ausreichend durch andere örtliche Gegebenheiten erkennbar ist.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Gebühren fallen an?
Für die Grenzfeststellung werden Gebühren erhoben. Die Gebühren sind abhängig von der Grenzlänge, der Anzahl der festgestellten Grenzpunkte sowie dem Bodenrichtwert.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen hierzu finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
zuständige Stelle
Bock, Christian - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Postanschrift
Erich-Neuß-Weg 7
06120 Halle (Saale), Stadt
Telefon
0345 7828788
Fax
0345 6858257
E-Mail
info@vermessungbock.de
zuständige Stelle
Borchers, Wilfried - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Postanschrift
Hermannstr. 1
06108 Halle (Saale), Stadt
Telefon
0345 232510
Fax
0345 2325130
E-Mail
info@vermessung-borchers.de
zuständige Stelle
Eilfeld, Olaf - Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur
Postanschrift
Kurallee 15
06114 Halle (Saale), Stadt
Telefon
0345 3880615
Fax
0345 3880618
E-Mail
oebverming.eilfeld@t-online.de
zuständige Stelle
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Postanschrift
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Telefon
+49 391 567-8585
Fax
+49 391 567-8686
Web
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de
E-Mail
service@lvermgeo.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Mo: 13:00 - 15:30 Uhr
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 13:00 - 15:30 Uhr
Do: 13:00 - 15:30 Uhr
Verkehrsmittel
Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
Rollstuhlgerecht: ja
Aufzug vorhanden: ja
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de