Dienstleistungen
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Gebäudevermessung - Löschung eines Gebäudes
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie ein Gebäude oder ein Gebäudeteil abgebrochen haben und Eigentümer des Grundstücks, Erbbauberechtigter oder Inhaber weiterer grundstücksgleicher Rechte sind, dann müssen Sie das Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt (LVermGeo) unverzüglich hierüber unterrichten und die Fortführung des Liegenschaftskatasters veranlassen.
Alle Gebäude des Landes sind im Liegenschaftskataster nachzuweisen und mit ihrem Grundriss in der Liegenschaftskarte graphisch darzustellen.
An wen muss ich mich wenden?
Welche Gebühren fallen an?
Für die Fortführung entstehen nach Unterrichtung des LVermGeo keine Kosten für die Löschung des/der Gebäudes/Gebäude aus dem Liegenschaftskataster.
Was sollte ich noch wissen?
Weiterführende Informationen finden Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt.
zuständige Stelle
Landesamt für Vermessung und Geoinformation Sachsen-Anhalt
Postanschrift
Otto-von-Guericke-Straße 15
39104 Magdeburg, Landeshauptstadt
Telefon
+49 391 567-8585
Fax
+49 391 567-8686
Web
www.lvermgeo.sachsen-anhalt.de
E-Mail
service@lvermgeo.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten
Mo: 08:00 - 13:00 Uhr
Di: 08:00 - 13:00 Uhr
Mi: 08:00 - 13:00 Uhr
Do: 08:00 - 13:00 Uhr
Fr: 08:00 - 13:00 Uhr
zusätzlich für Antragsannahme
und Information
Mo: 13:00 - 15:30 Uhr
Di: 13:00 - 18:00 Uhr
Mi: 13:00 - 15:30 Uhr
Do: 13:00 - 15:30 Uhr
Verkehrsmittel
Haltestelle: Hauptbahnhof und CITY CARRÉ/Hauptbahnhof
Straßenbahn: 1, 3, 4, 6 und 8
Rollstuhlgerecht: ja
Aufzug vorhanden: ja
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de