Dienstleistungen
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Grundbuch
Leistungsbeschreibung
Das Grundbuch dient dem Rechtsverkehr mit Grundstücken. In den Grundbüchern werden insbesondere die Eigentumsverhältnisse und die privatrechtlichen Belastungen der Grundstücke wie Wegerecht, Hypotheken, Grund- oder Rentenschulden eingetragen.
Wer ein berechtigtes Interesse darlegt, kann das Grundbuch einsehen oder Abschriften daraus beantragen. In Zweifelsfällen wird das zuständige Grundbuchamt von Ihnen verlangen, dass Sie das berechtigte Interesse glaubhaft machen oder nachweisen.
Außerdem können Sie schriftlich eine Eintragung in das Grundbuch beantragen. Dies ist immer dann erforderlich, wenn Sie z. B. das Eigentum an einem Grundstück übertragen, d. h. ein Grundstück kaufen oder verkaufen oder ein Grundpfandrecht an Ihrem Grundstück bestellen wollen.
Voraussetzungen für die Eintragung sind:
- schriftlicher Antrag,
- Eintragungungsbewilligung,
- Sie sind Eigentümer des Grundstücks,
- die Voreintragung desjenigen, dessen Recht durch die Eintragung betroffen wird,
- die Einhaltung besonderer Formvorschriften, d. h. Eintragungsbewilligung oder die sonstigen zur Eintragung erforderlichen Erklärungen müssen durch öffentliche oder öffentlich beglaubigte Urkunden nachgewiesen werden
An wen muss ich mich wenden?
Sie müssen sich an das Grundbuchamt des für Sie örtlich zuständigen Amtsgerichts wenden.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisepass oder Personalausweis
- wenn Sie nicht Eigentümer sind: Unterlagen, aus denen sich das berechtigte Interesse an der Einsichtnahme ergibt
Welche Gebühren fallen an?
Für die Einsicht in das Grundbuch werden keine Gebühren erhoben.
Für Abschriften aus dem Grundbuch werden gemäß der Kostenordnung Gebühren erhoben. Auskunft über die Gebührenhöhe erteilt das für Sie zuständige Grundbuchamt.
Für Eintragungen in das Grundbuch werden Gebühren erhoben. Die Gebührenhöhe richtet sich hier nach dem jeweiligen Geschäftswert.
Rechtsgrundlage
zuständige Stelle
Amtsgericht Halle (Saale)
Postfach
06095 Halle (Saale), Stadt
Postanschrift
Thüringer Str. 16
06112 Halle (Saale), Stadt
Telefon
0345 2200
Fax
0345 2205030
Web
http://www.ag-hal.sachsen-anhalt.de
E-Mail
ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten
Allgemein (außer Beratungshilfe):
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Beratungshilfe:
Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Zahlstelle:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Hinweis:
Um sicher zu gehen, dass ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet oder ihr Antrag noch in der Sprechzeit aufgenommen werden kann, erscheinen sie bitte spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Andernfalls müssen sie damit rechnen, dass - abhängig von der konkreten Situation beziehungsweise wegen eines etwaigen großen Andrangs- ihr Anliegen oder Antrag nicht mehr abschließend beschieden werden kann.
Verkehrsmittel
Haltestelle: Heinrich-Schütz-Straße oder Lutherstraße
Straßenbahn: 2 und 5
Rollstuhlgerecht: ja
Aufzug vorhanden: ja
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de