Dienstleistungen
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Schornsteinfegerwesen
Beschreibung der Dienstleistung
Die Aufgaben des Schornsteinfegers reichen von der erstmaligen Abnahme bei Errichtung oder Änderung von Feuerungsanlagen über regelmäßige Kehrungen und Überprüfungen bis hin zur regelmäßigen Messung der Abgaswerte. Die Gebühren werden vom Landkreis oder der kreisfreien Stadt festgesetzt und sind vom Grundstückseigentümer zu tragen.
Da der Schornsteinfeger verpflichtet ist, seine Aufgaben innerhalb des ihm übertragenen Kehrbezirks zu erfüllen, können Sie ihn nicht frei wählen.
Gebühr
kostenpflichtig
Zusätzliche Hinweise
Am 29.11.2008 ist das vom Bundestag am 26.11.2008 beschlossene Gesetz über das Berufsrecht und die Versorgung im Schornsteinfegerhandwerk (Schornsteinfeger-Handwerksgesetz - SchfHwG) in Kraft getreten.
In diesem Gesetz werden sowohl die Eigentümerpflichten als auch die allgemeinen Aufgaben der bevollmächtigten Bezirksschornsteinfeger und Bezirksschornsteinfegermeister geregelt.
Zu beachten ist, dass die Schornsteinfegerarbeiten bis zum 31.12.2012 nur von dem bisher zuständigen Bezirksschornsteinfegermeister oder nach Maßgabe des Schornsteinfegergesetzes einem Angehörigen eines anderen EU-Mitgliedsstaates durchgeführt werden dürfen.
Ab dem 01.01.2013 besteht seitens der Grundstückseigentümer die freie Wahl ihres Bezirksschornsteinfegermeisters.
Die Anzahl der Kehrungen und Überprüfungen sind in der bundeseinheitlichen Kehr- und Überprüfungsordnung (KÜO), die von den Grundstückseigentümern zu tragenden Gebühren in der Kehr-, Überprüfungs- und Gebührenordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KÜGO LSA) geregelt.
Rechtsgrundlagen
- Schornsteinfeger-Handwerksgesetz
- Erste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes
- Kehr- und Überprüfungsordnung des Landes Sachsen-Anhalt (KÜO LSA )
- Gesetz über die Zuständigkeit nach dem Schornsteinfeger-Handwerksgesetz im Land Sachsen-Anhalt
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Sachbearbeiterin
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zuständige Stelle
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Di: 09:00 - 12:00 Uhr und 13:00 - 18:00 Uhr
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Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.