Dienstleistungen
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Erbschaft ausschlagen
Leistungsbeschreibung
Erbschaft bezeichnet das gesamte Vermögen einer verstorbenen Person (Erblasser). Als Erbin oder Erbe sind Sie Gesamtrechtsnachfolger. Sie sind jedoch nicht verpflichtet, die Erbschaft anzunehmen. Innerhalb von sechs Wochen nach Kenntnisname der Erbschaft können Sie das Erbe ablehnen. Nach Ablauf der sechs Wochen ist die Erbschaft automatisch angenommen.
An wen muss ich mich wenden?
Für die Entgegennahme und Protokollierung der Ausschlagungserklärung wenden Sie sich bitte an das Nachlassgericht (Amtsgericht). Grundsätzlich ist das Nachlassgericht zuständig, in dessen Bezirk der Erblasser zuletzt seinen Wohnsitz hatte.
Rechtsgrundlage
zuständige Stelle
Amtsgericht Halle (Saale)
Postfach
06095 Halle (Saale), Stadt
Postanschrift
Thüringer Str. 16
06112 Halle (Saale), Stadt
Telefon
0345 2200
Fax
0345 2205030
Web
http://www.ag-hal.sachsen-anhalt.de
E-Mail
ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten
Allgemein (außer Beratungshilfe):
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Beratungshilfe:
Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Zahlstelle:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Hinweis:
Um sicher zu gehen, dass ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet oder ihr Antrag noch in der Sprechzeit aufgenommen werden kann, erscheinen sie bitte spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Andernfalls müssen sie damit rechnen, dass - abhängig von der konkreten Situation beziehungsweise wegen eines etwaigen großen Andrangs- ihr Anliegen oder Antrag nicht mehr abschließend beschieden werden kann.
Verkehrsmittel
Haltestelle: Heinrich-Schütz-Straße oder Lutherstraße
Straßenbahn: 2 und 5
Rollstuhlgerecht: ja
Aufzug vorhanden: ja
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de