Dienstleistungen
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Ehescheidung
Leistungsbeschreibung
Seit 1977 gilt bei Scheidungen das Zerrüttungsprinzip. Das bedeutet, wenn eine Ehe gescheitert ist, kann sie geschieden werden, unabhängig davon, welcher der Eheleute Schuld am Scheitern der Ehe ist. Das Scheitern der Ehe wird nach einer bestimmten Zeit des Getrenntlebens vermutet (1 Jahr einvernehmlicher, 3 Jahre bei streitiger Scheidung).
An wen muss ich mich wenden?
Familiengericht (Amtsgericht)
Was sollte ich noch wissen?
Im Vorfeld und als Voraussetzung einer Scheidung sind verschiedene Angelegenheiten zu regeln und Fristen zu beachten. Ausführliche Informationen und Hinweise zum Scheidungsrecht stellt das Ministerium für Justiz und Gleichstellung bereit.
zuständige Stelle
Amtsgericht Halle (Saale)
Postfach
06095 Halle (Saale), Stadt
Postanschrift
Thüringer Str. 16
06112 Halle (Saale), Stadt
Telefon
0345 2200
Fax
0345 2205030
Web
http://www.ag-hal.sachsen-anhalt.de
E-Mail
ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten
Allgemein (außer Beratungshilfe):
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Beratungshilfe:
Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Zahlstelle:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Hinweis:
Um sicher zu gehen, dass ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet oder ihr Antrag noch in der Sprechzeit aufgenommen werden kann, erscheinen sie bitte spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Andernfalls müssen sie damit rechnen, dass - abhängig von der konkreten Situation beziehungsweise wegen eines etwaigen großen Andrangs- ihr Anliegen oder Antrag nicht mehr abschließend beschieden werden kann.
Verkehrsmittel
Haltestelle: Heinrich-Schütz-Straße oder Lutherstraße
Straßenbahn: 2 und 5
Rollstuhlgerecht: ja
Aufzug vorhanden: ja
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de