Dienstleistungen
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Beratungs- und Prozesskostenhilfe
Leistungsbeschreibung
Jedem Bürger steht Hilfe zum Wahrnehmen seiner Rechte zu. Wer die dafür notwendigen finanziellen Mittel aus persönlichen und wirtschaftlichen Gründen nicht aufbringen kann, hat die Möglichkeit, einen Antrag auf Beratungs- und später ggf. Prozesskostenhilfe zu stellen.
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht erfolgt durch den Rechtspfleger. Voraussetzung für die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist jedoch, dass dem Anliegen des Rechtsuchenden entweder durch
- eine sofortige Auskunft,
- einen Hinweis auf andere Hilfemöglichkeiten oder durch
- die Aufnahme eines Antrages oder einer Erklärung
entsprochen werden kann. Bei der sofortigen Auskunft muss es sich um Hinweise auf den Gesetzesinhalt als solchen, auf Zuständigkeitsregelungen oder um Hinweise auf allgemeine rechtliche Gesichtspunkte handeln (eingeschränkte Beratungshilfe). Eine konkrete Verhaltensempfehlung, wie zum Beispiel der Rat, Einspruch gegen ein zugestelltes Versäumnisurteil einzulegen, kann vom Amtsgericht nicht geleistet werden.
An wen muss ich mich wenden?
Beratungshilfe nach dem Beratungshilfegesetz (BerHG) wird gewährt durch
- Rechtsanwälte und Rechtsbeistände,
- anwaltliche Beratungsstellen nach § 3 Abs. 1 BerHG und
- eingeschränkt durch die Amtsgerichte nach § 3 Abs. 2 BerHG.
Welche Gebühren fallen an?
Die Beratungshilfe durch das Amtsgericht ist für den Rechtsuchenden unentgeltlich, ein Rechtsanwalt kann für seine Beratung von dem Rechtsuchenden 10,00 Euro verlangen.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zur Beratungs- und Prozesskostenhilfe enthält die vom Ministerium für Justiz und Gleichstellung herausgegebene Broschüre Beratungs- und Prozesskostenhilfe.
zuständige Stelle
Amtsgericht Halle (Saale)
Postfach
06095 Halle (Saale), Stadt
Postanschrift
Thüringer Str. 16
06112 Halle (Saale), Stadt
Telefon
0345 2200
Fax
0345 2205030
Web
http://www.ag-hal.sachsen-anhalt.de
E-Mail
ag-hal@justiz.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten
Allgemein (außer Beratungshilfe):
Montag bis Freitag 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
Dienstag 15:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Beratungshilfe:
Dienstag 09:00 Uhr 12:00 Uhr und 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Zahlstelle:
Montag, Mittwoch, Donnerstag 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:30 Uhr bis 15:30 Uhr
Dienstag 08:30 Uhr bis 12:15 Uhr und 13:30 Uhr bis 17:00 Uhr
Freitag 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Hinweis:
Um sicher zu gehen, dass ihr Anliegen noch in der Sprechzeit bearbeitet oder ihr Antrag noch in der Sprechzeit aufgenommen werden kann, erscheinen sie bitte spätestens 30 Minuten vor Ende der Sprechzeit. Andernfalls müssen sie damit rechnen, dass - abhängig von der konkreten Situation beziehungsweise wegen eines etwaigen großen Andrangs- ihr Anliegen oder Antrag nicht mehr abschließend beschieden werden kann.
Verkehrsmittel
Haltestelle: Heinrich-Schütz-Straße oder Lutherstraße
Straßenbahn: 2 und 5
Rollstuhlgerecht: ja
Aufzug vorhanden: ja
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de