Dienstleistungen
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Kriegsopferfürsorge
Leistungsbeschreibung
Die Kriegsopferfürsorge hat die Aufgabe, sich der Beschädigten und Ihrer Familienangehörigen sowie der Hinterbliebenen in allen Lebenslagen anzunehmen, um die Folgen der Schädigung oder des Verlustes des Ehegatten, Elternteils, Kindes oder Enkelkindes angemessen auszugleichen oder zu mildern. Die Leistungen dienen als besondere Hilfen im Einzelfall der
- ergänzenden Hilfe (§ 25 Abs. 1 BVG),
- bedarfsorientierten Hilfe (§ 25 a Abs. 1 BVG),
- individuellen Hilfe (§ 25 b Abs. 5 BVG)
der Leistungsberechtigten.
An wen muss ich mich wenden?
Den Antrag richten Sie an das Landesverwaltungsamt, Hauptfürsorgestelle.
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Was sollte ich noch wissen?
Einen Überblick über die Aufgaben, die Anspruchsvoraussetzungen und die Leistungen der Kriegsopferfürsorge gibt Ihnen die vom Bundesministerium für Arbeit und Soziales herausgegebene Broschüre "Die Kriegsopferfürsorge".
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de