Dienstleistungen
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Brauchtumsfeuer
Beschreibung der Dienstleistung
Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung vom 28.11.2007 dienen Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege und sind mindestens zwei Wochen im Voraus anzuzeigen.
Zu den Brauchtumsfeuern zählen Osterfeuer, Pfingstfeuer, Martinsfeuer und Walpurgisfeuer. Sie müssen öffentlich zugänglich sein und dienen nicht dem Zweck, pflanzliche und andere Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.
Gebühr
kostenlos
Antragstellung
schriftlich, elektronisch (zum Online-Formular: Anzeige Brauchtumsfeuer)
Rechtsgrundlagen
§§ 2 und 10 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) vom 21.11.2007
Formulare und andere Dokumente
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Vorbeugender Brandschutz, Technik und Katastrophenschutz (37.6.1)
06124 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5230
Telefon: 0345 221-5100
Faxnummer: 0345 221-5250
Sprechzeiten
Mo: 08:00 - 15:00
Di: 08:00 - 15:00
Mi: 08:00 - 15:00
Do: 08:00 - 15:00
Fr: 08:00 - 12:00
Sa: geschlossen
So: geschlossen