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Brauchtumsfeuer

Beschreibung der Dienstleistung

Gemäß der Gefahrenabwehrverordnung vom 28.11.2007 dienen Brauchtumsfeuer der Brauchtumspflege und sind mindestens zwei Wochen im Voraus anzuzeigen. 

Zu den Brauchtumsfeuern zählen Osterfeuer, Pfingstfeuer, Martinsfeuer und Walpurgisfeuer. Sie müssen öffentlich zugänglich sein und dienen nicht dem Zweck, pflanzliche und andere Abfälle durch schlichtes Verbrennen zu beseitigen.

Gebühr

kostenlos

Antragstellung

schriftlich, elektronisch (zum Online-Formular: Anzeige Brauchtumsfeuer)

Rechtsgrundlagen

§§ 2 und 10 der Gefahrenabwehrverordnung der Stadt Halle (Saale) vom 21.11.2007

zuständige Stelle

zur Telefonbuchansicht von Team Vorbeugender Brandschutz, Technik und Katastrophenschutz  (37.6.1)

An der Feuerwache 5
06124 Halle (Saale)

zum Stadtplan

Telefon: 0345 221-5230

Telefon: 0345 221-5100

Faxnummer: 0345 221-5250

Sprechzeiten

Mo: 08:00 - 15:00

Di: 08:00 - 15:00

Mi: 08:00 - 15:00

Do: 08:00 - 15:00

Fr: 08:00 - 12:00

Sa: geschlossen

So: geschlossen

rollstuhlgerecht

ja

Aufzug vorhanden

ja