Dienstleistungen
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Immissionsschutz
Leistungsbeschreibung
Als Eigentümer/in eines Grundstücks müssen Sie Immissionen dulden, wenn die Benutzung des Grundstücks nicht oder nur unwesentlich beeinträchtigt wird, obwohl eine deutliche Beeinträchtigung vorliegt, diese aber ortsüblich ist (z. B. Fabriklärm in Industriestandorten).
Eine unwesentliche Beeinträchtigung liegt vor, wenn die offiziellen Grenz- oder Richtwerte nicht überschritten werden. Wenn die Beeinträchtigungen nicht zumutbar sind, kann Ihnen dann ein Ausgleichsanspruch zustehen, wenn der Betreiber der Anlage nicht in der Lage ist, die Beeinträchtigungen abzustellen.
Anlagen, deren Betrieb unter das Bundes-Immissionschutzgesetz fällt, werden regelmäßig durch die zuständige Behörde (Landesverwaltungsamt oder Landkreis bzw. kreisfreie Stadt) kontrolliert.
Rechtsgrundlage
Was sollte ich noch wissen?
Zu vielen grundsätzlichen Immissionsfragen finden Sie auf den Seiten des zuständigen Bundesministeriums und Landesministeriums hilfreiche Hinweise.
zuständige Stelle
Immissionsschutz, Gentechnik, Umweltverträglichkeitsprüfung
Postfach
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
Postanschrift
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
Telefon
0345 514-2500
Fax
0345 514-2512
E-Mail
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten
09.00 Uhr - 15.30 Uhr, oder nach Vereinbarung
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de