Dienstleistungen
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Strom ummelden
Leistungsbeschreibung
Bei einem Wohnungswechsel muss der jeweilige Stromversorger ca. 6 Wochen vor der Wohnungsübernahme bzw. dem Einzug informiert werden, damit es keine Lieferengpässe ab dem gewünschten Zeitpunkt gibt.
Die Ummeldung muss schriftlich mit Originalunterschrift bei dem zuständigen Energieversorger eingereicht werden.
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de