Dienstleistungen
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Offene Vermögensfragen
Leistungsbeschreibung
Grundsatz der vermögensrechtlichen Regelung ist es, dass Vermögenswerte an die ehemaligen Eigentümer oder deren Erben zurückzugeben sind. Dieser Grundsatz der Rückgabe wird jedoch zu Gunsten der redlichen Erwerber von Eigentum oder dinglichen Nutzungsrechten (beispielsweise in den so genannten "Häuslebauer"-Fällen) sowie in denjenigen Fällen durchbrochen, in denen die Rückgabe aus tatsächlichen oder rechtlichen Gründen ausgeschlossen ist.
Ist die Rückgabe nicht möglich, hat der Alteigentümer Anspruch auf Entschädigung. Er konnte auch grundsätzlich an Stelle der Rückgabe Entschädigung wählen. Einzelheiten, insbesondere über die Höhe der Entschädigung, sind im Entschädigungsgesetz und für NS-Verfolgte im NS-Verfolgtenentschädigungsgesetz geregelt.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen beim Landesverwaltungsamt.
Rechtsgrundlage
zuständige Stelle
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen - Unternehmensentschädigung
Telefon
0345 514-3712
Fax
0345 514-3988
Fax
0345 514-3988
E-Mail
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten
09.00 Uhr - 15.30 Uhr, oder nach Vereinbarung
zuständige Stelle
Landesamt zur Regelung offener Vermögensfragen - Vermögensrecht
Telefon
0345 514-3651
E-Mail
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten
09.00 Uhr - 15.30 Uhr, oder nach Vereinbarung
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de