Dienstleistungen
Dienstleistungen
Militärische Angelegenheiten
Leistungsbeschreibung
Als Bürgerin oder Bürger betreffen Sie militärische Angelegenheiten in der Regel nur im Zusammenhang mit Übungen der Bundeswehr sowie von NATO-Streitkräften.
Entschädigung für Übungsschäden der Bundeswehr können bei der zuständigen Standortverwaltung spätestens innerhalb von drei Monaten geltend gemacht werden. Anträge sind bei der zuständigen Gemeinde erhältlich. Für die Bearbeitung sämtlicher Schadensfälle nach dem NATO-Truppenstatut sind für die Bereiche Dessau und Halle die Oberfinanzdirektion Erfurt und für den Bereich Magdeburg die Oberfinanzdirektion Magdeburg zuständig.
Nachfragen und Beschwerden zum militärischen Flugbetrieb sind bei der Fluginformationszentrale im Luftwaffenamt Köln möglich.
Militärische Angelegenheiten wie die Zusammenarbeit mit der Bundeswehr, Militärische Rechte der Einzelperson und Sicherheitspolitische Aufgaben fallen in den Zuständigkeitsbereich des Innenministeriums sowie des Landesverwaltungsamtes.
Rechtsgrundlage
Richtlinien für die Bearbeitung von militärischen Übungsangelegenheiten durch das Landesverwaltungsamt, die Landkreise und kreisfreien Städte
zuständige Stelle
Brand- und Katastrophenschutz, zivile Verteidigung, militärische Angelegenheiten, Rettungswesen
Postfach
Postfach 200256
06003 Halle (Saale), Stadt
Postanschrift
Dessauer Straße 70
06118 Halle (Saale), Stadt
Telefon
0345 514-2567
Fax
0345 514-1444
E-Mail
poststelle@lvwa.sachsen-anhalt.de
Öffnungszeiten
09.00 Uhr - 15.30 Uhr, oder nach Vereinbarung
Aufzug vorhanden: nein
Quelle
Landesportal
www.sachsen-anhalt.de