Dienstleistungen
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Beseitigung von toten Tieren
Beschreibung der Dienstleistung
Werden Tiere (außer Wildtiere) tot (z. B. als Verkehrsopfer) aufgefunden, müssen diese beseitigt werden. Auf öffentlichen Wegen oder Plätzen übernimmt dies der Bereich Tierschutz und Tierseuchen der Stadtverwaltung zuständig. Auf privatem Grund und Boden ist dazu der Eigentümer verpflichtet.
Werden Wildtiere darunter auch Greifvögel und Eulen auf öffentlichen Straßen tot vorgefunden, ist für die Entsorgung der Kadaver das Ordnungsamt zuständig.
Gebühr
kostenlos, wenn das Tier sich auf öffentlichen Wegen oder Plätzen befindet
Bearbeitung
Eine Bearbeitung findet sofort statt, wenn durch eine hinreichend genaue Ortsangabe das Auffinden des Tieres gesichert ist.
Erforderliche Angaben
- Wo wurde das Tier aufgefunden? (wenn möglich genaue Ortsangabe und -beschreibung)
- Um was für ein Tier handelt es sich?
Zusätzliche Hinweise
Die Beseitigung der toten Tiere erfolgt nicht durch die Stadtverwaltung selbst, sondern durch ein beauftragtes Entsorgungsunternehmen.
Für aufgefundene tote oder verletzte Tiere außerhalb des Stadtgebietes, gehen Sie bitte wie folgt vor: Wildunfälle
In Eilfällen ist grundsätzlich die Polizei gemäß §§ 13, 2 Abs. 2 SOG LSA zuständig.
Antragstellung
- persönlich,
- telefonisch,
- schriftlich,
- online per E-Mail.
Rechtsgrundlagen
- Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG)
- Ausführungsgesetz zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz (TierNebG-AG)
- Verordnung zur Durchführung des Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetzes (TierNebV)
- Verordnung (EU) Nr. 142/2011 der Kommission zur Durchführung der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 des Europäischen Parlaments und des Rates mit Hygienevorschriften für nicht für den menschlichen Verzehr bestimmte tierische Nebenprodukte sowie zur Durchführung der Richtlinie 97/78/EG des Rates hinsichtlich bestimmter gemäß der genannten Richtlinie von Veterinärkontrollen an der Grenze befreiter Proben und Waren vom 25. Februar 2011 (ABl. EU Nr. 54 S. 1)
- Tierkörperbeseitigungsgesetz (TierKBG)
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Bastian
Sekretariat / Sachbearbeiterin Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Zimmer: 201Kreuzerstraße 12
06132 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3610
Faxnummer: 0345 221-3612
zur Telefonbuchansicht von Frau Wolski
Sachbearbeiterin Tierschutz
Zimmer: 107Kreuzerstraße 12
06132 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3632
Faxnummer: 0345 221-3612
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Team Tierseuchenbekämpfung/ Tierschutz / Arzneimittelüberwachung (53.5.3)
06132 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3610
Telefon: 0345 221-3615
Faxnummer: 0345 221-3612
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