Dienstleistungen
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Umweltzone
Beschreibung der Dienstleistung
Das Land Sachsen-Anhalt ordnet mit Wirkung zum 1. September 2011 die Umweltzone - als Maßnahme des Luftreinhalteplanes - für die Stadt Halle (Saale) an.
- Seit 01.01.2013 dürfen Kraftfahrzeuge (LKW und PKW) nur noch mit der grünen Plakette in die Umweltzone einfahren.
Weitere Informationen zum Erwerb der Feinstaubplakette (Umweltplakette) und zu den Ausnahmen vom Fahrverbot in der Umweltzone erhalten Sie hier.
Zusätzliche Hinweise
Was sind Umweltzonen und warum gibt es sie?
Umweltzonen sind räumlich begrenzte Gebiete, in denen nach festgelegten Zeitpunkten nur noch Kraftfahrzeuge (LKW und PKW) fahren dürfen, die bestimmte Abgasstandardwerte einhalten. Diese Kraftfahrzeuge müssen mit der entsprechenden Plakette gekennzeichnet sein. Fahrzeuge ohne zulässige Plakettenkennzeichnung dürfen grundsätzlich nicht mehr in die Umweltzone einfahren.
Die insbesondere in Ballungsräumen und Gebieten mit hoher Verkehrsdichte häufigen und regelmäßigen Überschreitungen der EU-Luftqualitätsgrenzwerte für Partikel PM10 und Stickstoffdioxid stelle für den Menschen ein Gesundheitsrisiko dar. Wesentlicher Verursacher ist dabei der motorisierte Straßenverkehr. Mit der Einführung von Umweltzonen sollen die verkehrsbedingten Emissionen verringert und damit dauerhaft zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung beitragen.
Begrenzung der Umweltzone:
Norden: Trothaer Straße, Paracelsusstraße (südliche Paracelsusstraße bis Äußere Hordorfer Straße innerhalb der Umweltzone)
Osten: Berliner Straße (zwischen Steintor und Freiimfelder Straße innerhalb der Umweltzone), Freiimfelder Straße, Delitzscher Straße
Süden: Riebeckplatz, Franckestraße, An der Waisenhausmauer, Moritzzwinger, Glauchaer Platz
Westen: Holzplatz, Hafenstraße, Saale, Talstraße
Eine detaillierte Darstellung der Umweltzone Stufe 3, inkl. der Möglichkeit nach Straßen und Hausnummern zu suchen sowie den Kartenausschnitt zu vergrößern oder zu verkleinern, finden Sie hier.
Unterwegs können Sie die mobile App (Android) zur Abrufung der Umweltzone nutzen.
Gilt die Plakette nur in den Umweltzonen Sachsen-Anhalts und ist die Gültigkeit der Plakette begrenzt?
Die Plaketten gelten bundesweit in jeder Umweltzone. Sie sind zeitlich nicht begrenzt. Eine neue Plakette wird allerdings benötigt, wenn das Fahrzeug umgemeldet wird und sich dabei das Kfz-Kennzeichen ändert.
Wie sind Umweltzonen gekennzeichnet?
Die Kennzeichnung einer Umweltzone erfolgt über eine Verkehrsbeschilderung. Verkehrsschilder mit der Aufschrift „Umweltzone“ machen das Gebiet kenntlich. Dazu wurden in der Straßenverkehrsordnung die nachfolgend dargestellten Verkehrszeichen gemäß § 41 Abs. 2 Nr. 6 der StVO geschaffen. Auf dem Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 werden die farbigen Plaketten angegeben, mit denen Fahrzeuge in der Umweltzone freie Fahrt haben.
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Verkehrszeichen 270.1 Beginn der Umweltzone | Zusatzzeichen zum Zeichen 270.1 Regelung der Ausnahmen | Verkehrszeichen 270.2 Ende der Umweltzone |
Rechtsgrundlage
- §§ 40, 44, 45, 46, 46a, 47 Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG)
- Fünfunddreißigste Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (35. BImSchV)
- §§ 41, 45 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) und der Verordnung über die Regelung von Zuständigkeiten im Immissions-, Gewerbe- und Arbeitsschutzrecht sowie in anderen Rechtsgebieten