Dienstleistungen
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Gewerbeanmeldung
Beschreibung der Dienstleistung
Mit dem Schritt in die Selbständigkeit muss ein Gewerbe bei der Stadt Halle (Saale) angemeldet werden.
Gebühr
45,00 EUR
(nur Zahlung per ec-Karte möglich)
Bearbeitung
- bei persönlicher Vorstellung: sofort
- bei schriftlicher Übersendung: bis 3 Werktage
Erforderliche Unterlagen
- Personalausweis oder Reisepass
- vollständig ausgefüllte Gewerbeanmeldung (siehe Formular) und
- nur für juristische Personen mit mehreren Vertretungsberechtigten : Beiblatt zur Gewerbe, Anmeldung - Ummeldung - Abmeldung (siehe Formular)
- bei Ausübung erlaubnispflichtiger Tätigkeiten ( z. B. Gaststätten, Spielhallen, Makler, Automatenaufsteller, Pfandleiher, Reisegewerbe) sind für die Erlaubnsiantragstellung zahlreiche weitere Unterlagen beizubringen - siehe jeweilige Dienstleistung
Zusätzliche Hinweise
Anmeldepflichtig sind nicht:
- kurzzeitige gewerbliche Tätigkeit, die aus dem EU-Ausland grenzüberschreitend in der Bundesrepublik Deutschland ausgeübt werden soll
- freiberuflich Tätige (Rechtsanwalt, Architekt, Arzt, Steuerberater), Künstler oder land- und forstwirtschaftliche Betriebe
Zusätzlich muss sich der Gewerbetreibende mit folgenden Behörden und Körperschaften des öffentlichen Rechts in Verbindung setzen:
- zuständiges Amtsgericht zur Eintragung in das Handelsregister (sofern der Betrieb von einem Vollkaufmann geführt wird - diese Anmeldung muss schriftlich mit notariell beglaubigter Unterschrift erfolgen):
Amtsgericht Stendal, Zentrales Registergericht des Landes Sachsen Anhalt - beim zuständigen Finanzamt des bisherigen Aufenthaltsortes / Tätigkeitsortes in mündlicher oder schriftlicher Form
- bei der zuständigen Krankenkasse wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten
- bei der zuständigen Berufsgenossenschaft (Träger der Unfallversicherung)
- beim Landesamt für Vebraucherschutz wegen der eingestellten Arbeiter und Angestellten bzw. Betriebsstätte
Antragstellung
- persönlich
- schriftlich
- durch Gewerbetreibende (bei natürlichen Personen)
- bei Personengesellschaften ohne eigene Rechtspersönlichkeit (z. B. BGB-Gesellschaft, OHG, KG) verpflichtend durch jeden geschäftsführenden Gesellschafter (gilt bei Errichtung und Auflösung der Gesellschaft wie bei Eintritt und Ausscheiden von Gesellschaftern)
- bei juristischen Personen (z. B. GmbH, AG) als Gesellschaften mit eigener Rechtspersönlichkeit durch den gesetzlichen Vertreter (z. B. Geschäftsführer, Vorstand) mit Eintragung in das Handelsregister (in der Gründungsphase sind die Gesellschafter anzeigepflichtig)
Rechtsgrundlagen
Formulare und andere Dokumente
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Di: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 18:00 Uhr
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Do: 09:00 - 12:00 und 13:00 - 16:00 Uhr
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Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
jaAufzug vorhanden
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.