Dienstleistungen
Dienstleistungen
Kinder- und Jugendschutz
Beschreibung der Dienstleistung
Jungen Menschen und Erziehungsberechtigten sollen Angebote des erzieherischen Kinder- und Jugendschutzes gemacht werden.
Die Maßnahmen sollen:
- junge Menschen befähigen, sich vor gefährdenden Einflüssen zu schützen und sie zu Kritikfähigkeit, Entscheidungsfähigkeit und Eigenverantwortlichkeit sowie zur Verantwortung gegenüber ihren Mitmenschen führen,
- Eltern und andere Erziehungsberechtigte besser befähigen, Kinder und Jugendliche vor gefährdenden Einflüssen zu schützen.
Aufgabenschwerpunkte des Kinder- und Jugendschutzes:
- Information und Beratung zu aktuellen Jugendschutzgesetzen
- Erteilung von Ausnahmeregelungen § 6 Abs.2 Jugendarbeitsschutzgesetz - Mitwirkung von Kindern und Jugendlichen bei Theatervorstellungen, Musikaufführungen, Rundfunk, Fernsehen, Casting usw.
- Beschwerdemanagement im Rahmen des ordnungsrechtlichen Jugendschutzes (Verstöße zu Jugendschutzgesetzen)
Durchführung gemeinsamer Jugendschutzkontrollen mit Ordnungsamt und Polizei - Information, Beratung, Vermittlung von Hilfeangeboten für Kinder, Jugendliche, Eltern, pädagogische Fachkräfte zu den verschiedensten Gefährdungsbereichen (Jugendmedienschutz, Sucht, Gewalt, Gesundheitserziehung, religiöse Sondergemeinschaften und alles, was für Kinder, Jugendliche oder Eltern zum Problem werden kann….)
- Interessenvertretung für Kinder- und Jugendliche - Zusammenarbeit mit dem Kinder- und Jugendrat (KJR)
- Strukturelle Einflussnahme auf gesellschaftliche Lebenskontexte von Kindern und Jugendlichen (Gefährdungsabwehr und -vermeidung, Risikomanagement)
Gebühr
kostenlos
Rechtsgrundlagen
Kinder- und Jugendhilfegesetz (SGB VIII) insbesondere § 14 SGB VIII Erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Jugendschutzgesetz (JuSchG)
Jugendmedienschutz-Staatsvertrag(JMStV)
Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG)
Jugendschutzgesetz – „Eltern müssen nicht alles erlauben…“ (Auszug aus der Broschüre „juSchG. Das Jugendschutzgesetz, (132 KB)
Gaststättengesetz (GastG)
Gewerbeordnung (GewO)
StGB
BGB u. v. m.
Jugendschutz im Ausland / Europa
Zusätzliche Hinweise
Ansprechpartner in den Stadtteilen:
Stadtteilzentrum Mitte/Nord/Ost
- Frau Hanf
Stadtteilzentrum Süd
- Frau Neef
Stadtteilzentrum West
- Frau Ehrt
Formulare und andere Dokumente
Behördliche Ausnahme für Veranstaltungen § 6 Jugendarbeitsschutzgesetz (255 KB)
Informationen zur Verkehrssicherheitsaktion "fifty-fifty-Taxi"(244 KB)
Informationen zum Kinderministerium (Kinder und Politik)(167 KB)
Sicher im Netz - Tipps und Empfehlungen zur Internetnutzung(230 KB)
Informationen zum Taschengeld(203 KB)
Übersicht Jugendarbeitsschutzgesetz und Kinderarbeitsschutzverordnung(182 KB)
Information zur Live-Streaming-Videoplattform "YouNow"(1,80 MB)
Information zu KO-Tropfen(165 KB)
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Ehrt
Sozialarbeiterin erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Zimmer: 13Heidekrautweg 8
06120 Halle (Saale)
Telefon: 0345 51157912
Faxnummer: 0345 51157925
zur Telefonbuchansicht von Frau Hanf
Sozialarbeiterin erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Zimmer: 220Albert-Schweitzer-Straße 40
06114 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5952
Faxnummer: 0345 221-5754
zur Telefonbuchansicht von Frau Neef
Sozialarbeiterin erzieherischer Kinder- und Jugendschutz
Zimmer: 2.08Radeweller Weg 14
06128 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5922
Faxnummer: 0345 221-5910
zur Telefonbuchansicht von Frau Rank
sozialpädagogische Mitarbeiterin
Zimmer: 2.07Radeweller Weg 14
06128 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-3165
Faxnummer: 0345 221-5652
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.