Dienstleistungen
Dienstleistungen
Bildungs- und Teilhabepaket, Antrag auf Leistungen
Beschreibung der Dienstleistung
Leistungen zur Bildung und Teilhabe für Kinder und Jugendliche können
- Empfänger/-innen von Leistungen nach dem SGB II und SGB XII
- Empfänger/-innen von Leistungen nach § 2 Asylbewerberleistungsgesetz
- Wohngeldempfänger
- und Kinderzuschlagsempfänger
beantragen.
Zu den Leistungen gehören:
- Kosten von mehrtägigen Klassenfahrten und eintägigen Ausflügen in Schulen und Kindertageseinrichtungen (§ 28 Abs. 2 SGB II/§ 34 Abs. 2 SGB XII)
- Zuschüsse zum persönlichen Schulbedarf (Schulranzen/-rucksack, Sportzeug, für den persönlichen Ge- und Verbrauch bestimmte Gegenstände wie Füller, Blei- und Malstifte, Taschenrechner, Bastelmaterial u. Ä.) zum Beginn des jeweils 1. Schulhalbjahres 100,00 Euro und zum 1. Februar des jeweiligen Folgejahres weitere 50,00 Euro (§ 28 Abs. 3 SGB II/§ 34 Abs. 3 SGB XII).
- Schülerbeförderungskosten können nach den §§ 28 SGB II, 34 SGB XII übernommen werden, soweit sie nicht durch Dritte finanziert werden. Grundlage und Anhaltspunkte für eine Anspruchsprüfung nach den o. g. Rechtsgrundlagen bildet auch die Satzung zur Schülerbeförderung der Stadt Halle (Stand Juli 2011).
- Kosten einer Lernförderung, soweit diese geeignet und zusätzlich erforderlich ist, um die wesentlichen Lernziele zu erreichen (§ 28 Abs. 5 SGB II/§ 24 Abs. 5 SGB XII).
- Übernahme der Kosten für das Mittagsessen in Kindertageseinrichtungen und Schulen (§ 28 Abs. 6 SGB II/§ 34 Abs. 6 SGB XII).
- Bis zu 15,00 Euro monatlich können übernommen werden für Mitgliedsbeiträge in den Bereichen Sport, Spiel, Kultur und Gemeinschaft sowie für Unterricht in künstlerischen Fächern und zur Beteiligung an Freizeiten. Dieser Bedarf wird bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres berücksichtigt (§ 28 Abs. 7 SGB II/§ 34 Abs. 7 SGB XII).
Gebühr
kostenlos
Erforderliche Unterlagen
- ausgefüllter Antrag je Kind (siehe unter Punkt Formulare)
- Bankverbindung
- ausgefüllte Nachweise der Inanspruchnahme der Leistungen aus dem Bildungs- und Teilhabepaket wie Bescheinigung von Kita / Schule / Vereine / Einrichtungen (siehe unter Punkt Formulare)
Zusätzliche Hinweise
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB II stellen ihren Antrag beim Jobcenter Halle (Saale), Neustädter Passage 6, 06122 Halle (Saale).
- Empfänger von Leistungen nach dem SGB XII (Hilfe zum Lebensunterhalt/Grundsicherung im Alter oder bei Erwerbsminderung), Wohngeld und Kinderzuschlag sowie Empfänger von Leistungen gemäß § 2 AsylbLG beantragen die Leistungen beim Fachbereich Soziales der Stadt Halle (Saale), Südpromenade 30, 06128 Halle (Saale)
Formulare und andere Dokumente
Leistungen für Bildung und Teilhabe, Antrag auf … (eFORM 50-060)(651 KB)
Bildung und Teilhabe - Lernförderung, Bescheinigung der Schule (eFORM 50-061)(689 KB)
Bildung und Teilhabe - Klassenfahrten, Bestätigung der Schule oder KITA - eFORM IV-50-062(1,20 MB)
Kostenlose Schülerzeitkarte / Erstattung Fahrtkosten - Antrag (1,12 MB)
Lernförderbedarf - Bestätigung des Anbieters - Bildung und Teilhabe (eFORM IV-50-064)(609 KB)
Hinweisblatt Lernförderung(68 KB)
Ansprechpartner/-in
zur Telefonbuchansicht von Frau Arras
Sachbearbeiterin Bildung und Teilhabe
Zimmer: 420Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5573
Faxnummer: 0345 221-5404
zur Telefonbuchansicht von Frau Köckritz
Sachbearbeiterin Bildung und Teilhabe
Zimmer: 417Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5547
Faxnummer: 0345 221-5404
zur Telefonbuchansicht von Herr Kräupziger
Sachbearbeiter Bildung und Teilhabe
Zimmer: 419Südpromenade 30
06128 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5564
Faxnummer: 0345 221-5404
zuständige Stelle
zur Telefonbuchansicht von Jobcenter Halle (Saale)
06122 Halle (Saale)
Telefon: 0345 6822802
Web: www.jobcenter-hallesaale.de
Sprechzeiten
Mo: 07:30 Uhr - 12:30 Uhr
Di: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Mi: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Do: 07:30 Uhr - 17:30 Uhr
Fr: 07:30 Uhr - 12:00 Uhr
Sa: geschlossen
So: geschlossen
zur Telefonbuchansicht von Team Haushalt/Kostenrechnung/Bildung und Teilhabe (50.1.2)
06128 Halle (Saale)
Telefon: 0345 221-5428
Faxnummer: 0345 221-5404
Sprechzeiten
Mo: 09:00 - 12:30 Uhr
Di: 13:00 - 17:30 Uhr
Mi: geschlossen
Do: 09.00 - 12.30 Uhr
Fr: geschlossen
Sa: geschlossen
So: geschlossen
rollstuhlgerecht
ja
Spezielle Hinweise - Landesportal Sachsen-Anhalt
Eine detaillierte Beschreibung der zentralen Leistung finden Sie hier.