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Lärmaktionsplan der Stufe 3

allgemeine Informationen zur Veröffentlichung

Lärmaktionsplan der Stufe 3

Name: Lärmaktionsplan der Stufe 3

Typ: nur als Download

Preis: kostenlos

Format: DIN A4

Erscheinungsjahr: 2019

Umfang: 54 Seiten

weiterführende Informationen

Die Stadt Halle (Saale) ist ein Ballungsraum im Sinne des § 47b des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG)1. Aus diesem Grund besteht nach § 47c BImSchG die Verpflichtung, strategische Lärmkarten zu erstellen und diese alle fünf Jahre zu überprüfen und sofern erforderlich zu überarbeiten. Nach § 4 der Verordnung über die Lärmkartierung (34. BImSchV)2 sind in Ballungsräumen zusätzlich neben den Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über sechs Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr, Haupteisenbahnstrecken mit einem Verkehrsaufkommen von über 60 000 Zügen pro Jahr und Großflughäfen
auch sonstige Straßen, sonstige Schienenwege von Eisenbahnen nach dem Allgemeinen
Eisenbahngesetz, Schienenwege von Straßenbahnen im Sinne des § 4 des Personenbeförderungsgesetzes, sonstige Flugplätze für den zivilen Luftverkehr sowie Industrie- oder Gewerbegelände, auf denen sich eine oder mehrere Anlagen des Anhangs I der Richtlinie 2010/75/EU3 befinden, zu kartieren.
Anhand der Lärmkarten können Lärmbetroffenheiten durch die für sich separat betrachteten
Lärmquellen identifiziert werden. Die Lärmkartierung der dritten Stufe wurde durch die Fa.
goritzka-akustik durchgeführt, wobei ein Verkehrsmodell für das Prognosejahr 2030 verwendet
wurde. Dieses Verkehrsmodell enthält beschlossene, teils noch im Bau befindliche Verkehrsprojekte wie die Haupterschließungsstraße, das Steintor und die nördliche Merseburger
Straße. Der Fertigstellung der A 143 westlich der Stadt Halle (Saale) wird in dem Modell jedoch
nicht Rechnung getragen.

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Ansprechpartner/-in

Hr. Pleyer

Teamleiter

Zimmer: 11.07
Neustädter Passage 18
06122 Halle (Saale)

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Telefon: 0345 221-4673

Faxnummer: 0345 221-4667

E-Mail: Hr. Pleyer

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