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Planungssicherheit für Garagenpächter in Halle-Neustadt
(halle.de/pd) Die Stadt Halle (Saale) wird die Grundstückspachtverträge mit den Garagengemeinschaften in Halle-Neustadt unverändert fortführen. Die bis zum 31. Dezember 2019 befristeten Pachtverträge beinhalten zwar eine Option zur Kündigung, die Stadt wird von diesem Kündigungsrecht jedoch keinen Gebrauch machen. Für Garagengemeinschaften ergeben sich damit auch über den 31. Dezember 2019 hinaus keine Änderungen. Die Verträge werden fortgeführt und verlängern sich automatisch – vorausgesetzt, die Gemeinschaft selbst möchte
an ihrem Vertrag festhalten. „Für die Garagengemeinschaften besteht damit langfristig Planungssicherheit“, sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand.
Eine Ausnahme bildet die Garagenanlage am Rennbahnring; die dort aufgrund der geplanten Lärmschutzwand-Sanierung des Landes ausgesprochene Kündigung wird durch die Stadt noch einmal geprüft.
In der Einwohnerfragestunde im Stadthaus am 28. März 2018 hatten Vertreter von Garagengemeinschaften über Unsicherheiten bei zahlreichen Mitgliedern aufgrund der Kündigungsklausel informiert. Die Verwaltung hatte daraufhin eine schnelle Prüfung zugesagt.
Auf Grundlage des Schuldrechtsanpassungsgesetzes hat die Stadt in Halle-Neustadt mit 19 Garagengemeinschaften Grundstückspachtverträge abgeschlossen; diese umfassen rund 6.100 Garagen an 17 Standorten. Die Garagen selbst befinden sich im Eigentum der Nutzer, der Grund und Boden im Eigentum der Stadt Halle (Saale).
04.04.2018