Nachrichten
Nachrichten
Stadtverwaltung zur historischen Altstadt
(halle.de/ps) Mit seinem Beschluss vom 25. November 2020 hat sich der Stadtrat der Stadt Halle (Saale) zur „weitestgehend autofreien Altstadt“ bekannt und hat damit das Konzept der Stadtverwaltung zu einer „autoarmen Altstadt“ konkretisiert.
Gegen diesen Beschluss ist nun ein Bürgerbegehren ins Leben gerufen worden. „Ich begrüße jede Form der unmittelbaren Mitwirkung von Bürgerinnen und Bürgern“, sagt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand. „Bei diesem Bürgerbegehren bedauere ich allerdings, was suggeriert wird: Nämlich, dass der Autoverkehr in der Altstadt komplett verboten wird. Und, dass die Anfahrt in die Innenstadt deutlich erschwert wird. Beides ist falsch. Ladengeschäfte, Restaurants, Praxen, Ärztehäuser usw. bleiben mit dem Auto gut erreichbar. Ebenso die öffentlichen Parkplätze und Parkhäuser. Es gibt Möglichkeiten zum Halten, zum Beispiel für den Transfer von gehbehinderten Menschen oder die Anlieferung von Waren.“
Zudem verweist Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand darauf, dass „die Umsetzung der Maßnahmen aus den Beschlüssen auf der Grundlage der Straßenverkehrsordnung erfolgen, für die nicht der Stadtrat, sondern der Oberbürgermeister zuständig ist. Hier werden Punkte in der Begründung des Bürgerbegehrens also missverständlich und unvollständig dargestellt.“
Die Stadt Halle (Saale) wird daher die Umsetzung des Stadtratsbeschlusses zur „weitestgehend autofreien Altstadt“ weiter vorantreiben. „Der Stadtrat und der Oberbürgermeister haben gemeinsam die autoarme Altstadt als politisches Ziel formuliert. An der Umsetzung werden wir gemeinsam weiterarbeiten“, erklärt Oberbürgermeister Dr. Bernd Wiegand.
Das Video-Statement des Oberbürgermeisters ist in der Rubrik „Aktuelle Clips“ auf der Internetseite der Stadt Halle (Saale) unter www.halle.de abrufbar.
04.12.2020