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Informationen zum Wohngeld / Wohngeldreform 2023 / Wohngeld-Plus-Gesetz
Wohngeld ist ein Zuschuss zur wirtschaftlichen Sicherung angemessenen und familiengerechten Wohnens. Diese Sozialleistung wird nur auf Antrag gewährt. Liegen die gesetzlichen Voraussetzungen vor, besteht ein Rechtsanspruch auf das Wohngeld. Das Wohngeld bekommen in der Regel Mieter von Wohnraum in der Form des Mietzuschusses, Eigentümer von Wohnraum in der Form des Lastenzuschusses.
Die Höhe des Wohngeldes als Mietzuschusses und ob Sie Wohngeld bekommen können, hängt wesentlich davon ab,
- wie hoch Ihr Einkommen ist,
- wie hoch Ihre Miete ist und
- wie viele andere Personen in Ihrem Haushalt leben und wie hoch deren Einkommen ist.
Durch das Wohngeld-Plus-Gesetz sollen ab dem 1. Januar 2023 viele weitere Haushalte einen Anspruch auf Wohngeld erhalten. Das „Wohngeld Plus" soll zum 1. Januar 2023 in Kraft treten. Der Bundesrat hat dem Gesetz am 25. November 2022 zugestimmt. Es bedarf jetzt noch der Ausfertigung des Bundespräsidenten und der Verkündung im Bundesgesetzblatt.
Falls Sie davon ausgehen sollten, dass Sie durch die Wohngeldreform erstmals einen Wohngeldanspruch ab 1. Januar 2023 erlangen werden, bitten wir von einer Antragstellung noch abzusehen, bis die Novellierung in Kraft getreten ist.
Vorbereitende Maßnahmen der Stadt Halle (Saale)
Auf der Grundlage des Wohngeld-Plus-Gesetzes sollen deutlich mehr Geringverdiener ein höheres Wohngeld bekommen. Gegenwärtig sind rund 3.400 Haushalte in Halle (Saale) wohngeldberechtigt. Die Stadt rechnet, ersten Hochrechnungen zufolge, mit rund 10.200 im Jahr 2023.
Unter folgendem Link finden Sie einen Wohngeld-Rechner 2023 mit dem Sie einen vorläufigen Wohngeldanspruch prüfen, sowie weitere Informationen zur Wohngeldreform 2023 und zu den Heizkostenzuschüssen I und II finden: Wohngeldrechner 2023
Vor dem Hintergrund der zu erwartenden steigenden Zahl der Antragstellenden setzt die Stadt folgenden Maßnahmenkatalog – auch in Abstimmung mit den städtischen Wohnungsgesellschaften HWG und GWG – um:
- 18 zusätzliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Wohngeldbereich, davon 5 durch externen Dienstleister, Voraussetzung für die Umsetzung ist die Genehmigung des Haushaltes 2023 der Stadt Halle (Saale)
- Einführung des „Digitalen Wohngeld-Antrages“. Hierzu sind die Grundlagen noch durch das Land Sachsen-Anhalt zu schaffen.
- Schaltung einer Telefon-Hotline unter 0345 / 221 5570, Montag bis Donnerstag: von 9 Uhr bis 15 Uhr, Freitag: 9 Uhr bis 12 Uhr mit 2 Mitarbeitenden ab Dezember 2022
- Einrichtung eines Funktionspostfaches - Wohngeld@halle.de - für Fragen zum Wohngeld oder Wohngeldantrag. Diese werden an die zuständige Sachbearbeitung weitergeleitet.
Kontakt:
Abt. Wohngeld, Südpromenade 30, 06128 Halle (Saale), Telefon: 0345 221-5570
Hinweis: Aufgrund der Einführung der neuen Wohngeldreform zum 1. Januar 2023 und der damit verbundenen Aktualisierung und Implementierung einer neuen Software durch das Land Sachsen-Anhalt sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Abteilung Wohngeld im Fachbereich Soziales in der ersten Januarwoche, vom 2. bis 5. Januar 2023, nicht persönlich erreichbar. Bereits gestellte Anträge können während dieser Zeit nicht bearbeitet werden.
Die von der Stadt Halle (Saale) eingerichtete Hotline unter Telefonnummer 0345 /221 5570 (Hotline) ist aber zu den Sprechzeiten weiter besetzt. Auch per E-Mail unter wohngeld@halle.de sind die Kolleginnen und Kollegen der Wohngeldstelle zu erreichen. Ab Montag, 9. Januar 2023 stehen die Kolleginnen und Kollegen wieder zur Verfügung.
Sprechzeiten (nur mit vorheriger Terminvereinbarung):
Montag: geschlossen
Dienstag: 13 - 17.30 Uhr
Mittwoch: geschlossen
Donnerstag: 9 - 12.30 Uhr
Freitag: geschlossen
Weitere Informationen und die bundeseinheitlichen Antragsformulare zum Thema finden Sie in der Dienstleistung Wohngeld.
18.11.2022